- Auf den letzten Drücker stellt Donald Trump neue Anwälte vor.
- Sie sollen den früheren US-Präsidenten im bevorstehenden Impeachment-Verfahren im Senat vertreten.
- Das bisher vorgesehene Team soll hingeworfen haben - wegen Differenzen über die Verteidigungsstrategie.
Kurz vor Beginn des Amtsenthebungsverfahrens gegen
Grund für Trennung sollen Differenzen bei Verteidigungsstrategie gewesen sein
Grund dafür seien Differenzen bei der Verteidigungsstrategie gewesen, berichtete CNN weiter. Trump habe verlangt, dass die Anwälte sich auf seine unbelegten Wahlbetrugsvorwürfe konzentrieren, statt die Rechtmäßigkeit eines Amtsenthebungsverfahrens gegen einen bereits ausgeschiedenen Präsidenten in Zweifel zu ziehen. Das Verfahren im Senat soll in der zweiten Februarwoche beginnen. Davor sind erste schriftliche Stellungnahmen des Angeklagten und der Ankläger aus dem Repräsentantenhaus vorgesehen.
In der Mitteilung von Trumps Büro hieß es, Schoen und Castor seien sich darin einig, dass das Verfahren gegen Trump verfassungswidrig sei. Diese Ansicht vertrat zuletzt auch eine große Mehrheit der Republikaner im Senat: 45 der 50 republikanischen Senatoren in der Kammer unterstützten einen Antrag aus den eigenen Reihen, in dem das Verfahren als verfassungswidrig bezeichnet wurde, weil Trump bereits aus dem Amt ausgeschieden ist.
Demokraten fordern Verurteilung Trumps nach Aufstand in Washington
Das von den Demokraten kontrollierte Repräsentantenhaus hatte die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens wegen "Anstiftung zum Aufruhr" am 13. Januar beschlossen. Hintergrund war die Erstürmung des Kapitols durch Trump-Anhänger eine Woche zuvor.
Die Demokraten fordern nach einer Verurteilung Trumps eine lebenslange Ämtersperre auf Bundesebene für den Ex-Präsidenten. Damit wäre eine etwaige Kandidatur Trumps bei der Präsidentenwahl 2024 ausgeschlossen. Die für eine Verurteilung notwendige Zweidrittelmehrheit im Senat zeichnet sich aber nicht ab. Dafür müssten 17 Republikaner mit den 50 Demokraten stimmen.
Auch unter Juristen ist umstritten, ob ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen Ex-Präsidenten verfassungsgemäß ist. Der entsprechende Verfassungsartikel nennt ausdrücklich Präsidenten, Vizepräsidenten und Regierungsbeamte, gegen die sich ein solches Verfahren richten kann. Der Wissenschaftliche Dienst des Kongresses (CRS) schreibt jedoch: "Es scheint, dass die meisten Gelehrten, die die Frage genau untersucht haben, zu dem Schluss gekommen sind, dass der Kongress die Befugnis hat, das Amtsenthebungsverfahren auf Regierungsvertreter auszuweiten, die nicht mehr im Amt sind." (mgb/dpa)
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