Die Frage, ob Donald Trump für seine Vergehen im Amt strafrechtlich belangt werden kann, wird vorerst nicht beantwortet. Das Oberste Gericht der USA befasst sich erst einmal nicht mit der Immunität des ehemaligen Präsidenten.
Im Streit um die mögliche Immunität des ehemaligen US-Präsidenten
Der Beschluss des Obersten Gerichts stellt einen Etappensieg für Trump dar: Er bedeutet wahrscheinlich, dass sich der Beginn seines Prozesses vor einem Washingtoner Bundesgerichts wegen des Vorwurfs der Wahlmanipulation verzögert. Bisher ist der Beginn dieses Prozesses für den 4. März und damit inmitten der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner angesetzt. Ohne vorherige Klärung der Frage der Immunität kann das Verfahren jedoch nicht stattfinden.
Trumps Anwälte setzten auf eine Verzögerungstaktik
Trump hat wiederholt gefordert, dass der Prozess erst nach der Präsidentschaftswahl am 5. November beginnen dürfe. Seine Anwälte setzen deshalb auf eine Verzögerungstaktik.
Trump war Anfang August von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Die Anwälte des Ex-Präsidenten halten dem entgegen, dass Trump "absolute Immunität" genieße und nicht für Handlungen strafrechtlich verfolgt werden könne, die in seine Amtszeit ins Weiße Haus fallen.
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Diese Argumentation wies die Bundesrichterin Tanya Chutkan jedoch am 1. Dezember ab. Trumps vier Jahre als Präsident "haben ihm nicht das göttliche Recht der Könige verliehen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu umgehen, der seine Mitbürger unterliegen", befand sie.
Gegen Chutkans Entscheidung legten Trumps Anwälte wiederum Berufung ein. Sonderermittler White wandte sich daraufhin am 11. Dezember an das Oberste Gericht. Er beantragte, dass sich der Supreme Court direkt mit der Immunitätsfrage beschäftigen sollte, also nicht zuerst auf die Entscheidung des von den Trump-Anwälten angerufenen Bundesgerichtsgerichts warten solle.
Der Supreme Court hat erst das letzte Wort
White wollte mit der Umgehung des Berufungsgerichts erreichen, dass der Prozess wie geplant am 4. März beginnen kann. Die jetzige Entscheidung des Supreme Court bedeutet aber, dass sich nun doch zuerst das Berufungsgericht mit dem Fall befassen muss. Am Ende wird der Fall dann aber voraussichtlich beim Obersten Gericht landen.
Trump hatte sich nach der Wahl vom November 2020 geweigert, seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden anzuerkennen. Er erhob vielmehr vielfach widerlegte Vorwürfe des massiven Wahlbetrugs. Trumps Feldzug gegen seine Wahlniederlage mündete im Angriff radikaler Anhänger des abgewählten Amtsinhabers auf den Kongresssitz in Washington am 6. Januar 2021.
Der bisherige Termin für den Beginn des Prozesses wegen Wahlmanipulation liegt einen Tag vor dem "Super Tuesday", an dem in rund 15 Bundesstaaten Vorwahlen zur Bestimmung der Kandidaten bei der Präsidentschaftswahl am 5. November stattfinden. Trump hat laut den Umfragen beste Chancen, von den Republikanern erneut als Kandidat nominiert zu werden.
Trump wurde in diesem Jahr bereits in vier Strafverfahren angeklagt. In New York läuft außerdem derzeit ein Zivilprozess wegen des Vorwurfs, der Unternehmer habe über Jahre den Wert seiner Immobilien zu hoch angegeben.(afp/jst)
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