Gut eine Woche nach dem Tod der Justiz-Ikone Ruth Bader Ginsburg will US-Präsident Donald Trump bereits am Samstag eine Nachfolgerin nominieren. Es gibt mehrere aussichtsreiche Kandidatinnen, doch vorab wird vor allem ein Name immer wieder genannt.
US-Präsident
Geht es nach dem Willen von Trump und der republikanischen Mehrheit im US-Senat, wird die Liberalen-Ikone Ginsburg durch eine Richterin mit klar konservativen Überzeugungen ersetzt.
Bisher werden fünf Kandidatinnen für die Nachfolge der Verfassungsrichterin am Obersten US-Gericht gehandelt. Es verdichten sich aber die Hinweise auf die Nominierung der konservativen Juristin Amy Coney Barrett zur Nachfolgerin von Ginsburg am Obersten Gericht der USA.
Präsident Trump beabsichtige, Barrett als Kandidatin vorzuschlagen, berichteten unter anderem die TV-Sender CNN und CBS sowie die "New York Times". Sie beriefen sich dabei auf Personen, die mit dem Auswahlprozess vertraut seien.
Das sind die Bewerberinnen auf Trumps Liste:
1. Amy Coney Barrett
Die 48-Jährige gilt aktuell als wahrscheinlichste Kandidatin für die Ginsburg-Nachfolge. Trump hatte sie bereits bei der Besetzung der vergangenen Position im Obersten Gericht 2018 in die engere Auswahl genommen. Die Katholikin gilt als klare Gegnerin der Abtreibung, was sie zu einer Favoritin für erzkonservative Kreise macht.
Bei der Anhörung im Senat für ihre aktuelle Position als Richterin an einem Berufungsgericht 2017 versicherte sie aber, dass sie sich nur vom Gesetz und nicht von ihrem Glauben leiten lassen werde. Sie gilt als Anhängerin der rechtlichen Theorie, dass die US-Verfassung nach ihrer ursprünglichen Bedeutung ausgelegt und nicht neu interpretiert werden sollte.
2. Barbara Lagoa
Die 52-Jährige ist Tochter von Flüchtlingen aus Kuba und wuchs in einem Vorort von Miami auf. Sie wurde erst im vergangenen Jahr auf einen Richterposten an einem Berufungsgericht ernannt - und bekam dabei im aktuell oft nach Parteizugehörigkeit gespaltenen Senat eine klare Mehrheit von 80 Stimmen.
Für Debatten sorgte erst jüngst ein Urteil ihres Gerichts, das sie als Teil der Mehrheit von sechs Richtern unterstützte, wonach Verurteilte erst ihnen auferlegte Strafen bezahlen müssen, bevor sie wählen dürfen.
3. Joan Larsen
Während der Amtszeit von Präsident George W. Bush arbeitete die 51-Jährige im Justizministerium. Dort soll sie im Jahr 2002 - in der Hochzeit des "Kriegs gegen den Terror" - unter anderem Mitautorin eines immer noch geheimen Dokuments gewesen sein, in dem es um Rechte festgehaltener Personen ging.
Nach dem Job in Washington unterrichtete Larsen rund ein Jahrzehnt Recht an der University of Michigan. 2017 wurde sie zur Richterin an einem Berufungsgericht ernannt.
4. Allison Rushing
Die Ernennung der 38-Jährigen zur Berufungsrichterin im vergangenen Jahr hatte eine Kontroverse ausgelöst. Der Verbund von Bürgerrechtler-Organisationen Leadership Conference on Civil & Human Rights kritisierte sie als "ideologische Extremistin" - unter anderem weil sie für ihre Ablehnung gleichgeschlechtlicher Ehen bekannt sei.
Sie wurde nur mit den 53 Stimmen der Republikaner im Senat bestätigt. Zuvor arbeitete Rushing als Anwältin und vertrat für ihre Kanzlei unter anderem den Gründer des Darknet-Marktplatzs "Silk Road", Ross Ulbricht, bei dessen erfolglosem Gang vors Oberste Gericht.
5. Kate Comerford Todd
Die 45-Jährige gehört aktuell zu den wichtigsten Juristen im Weißen Haus. Im Gegensatz zu den anderen Kandidatinnen war sie noch nie in einem Richteramt. Insofern gibt es auch keine Gerichtsurteile, die auf ihre Positionen schließen ließen.
Sie war aber Gerichtsschreiberin für den konservativen Verfassungsrichter Clarence Thomas. Todd schloss die Cornell University und die Harvard Law School ab. Vor dem Weißen Haus arbeitete sie unter anderem als Anwältin für die US-Handelskammer.
Wie es bei der Nachbesetzung weitergeht
Die Richter am Obersten Gericht werden vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat bestätigt. Die Republikaner haben in der Kammer eine Mehrheit von 53 der 100 Sitze. Trump strebt eine Besetzung von Ginsburgs Posten noch vor der Präsidentenwahl am 3. November an.
Bisher haben sich lediglich zwei republikanische Senatorinnen gegen eine so schnelle Entscheidung ausgesprochen. Die Demokraten verlangen dagegen, dass der Sieger der Präsidentenwahl über die Ginsburg-Nachfolge entscheidet. (dpa/mf)
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