Gegen Russlands Partnerland Belarus gelten neue EU-Sanktionen. Die Strafmaßnahmen sind eine Reaktion auf die Unterstützung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und sehen vor, dass bestimmte Industrie- und Luxusgüter künftig nicht mehr nach Belarus exportiert werden dürfen. Zudem gibt es unter anderem neue Importverbote für Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Rohöl.
Die neue EU-Verordnung soll zum einen verhindern, dass über Belarus bereits bestehende Russland-Sanktionen umgangen werden. Zum anderen soll sie dem dortigen Machthaber Alexander Lukaschenko zeigen, dass seine Unterstützung für Russlands Präsident Wladimir Putin auch ganz direkt negative Folgen hat.
Bundesregierung bremste bei Auto-Sanktionen
Um das neue Sanktionspaket gegen Belarus hatte es monatelange Diskussionen gegeben. Deutschland und einige andere Exportländer setzten eine Abschwächung der ursprünglichen Pläne durch. Wie die Deutsche Presse-Agentur von Diplomaten erfuhr, gab es insbesondere wegen deutscher Widerstände keine Einigung auf ein umfangreiches EU-Ausfuhrverbot für Fahrzeuge. Lediglich solche, die auch militärisch genutzt werden können, dürfen demnach nicht mehr nach Belarus ausgeführt werden. Auch Frankreich und Italien hatten Nachbesserungen verlangt: So sind zum Beispiel Luxus-Lederwaren, Parfüms und Weine nicht von den Ausfuhrverboten betroffen.
Dagegen hatten vor allem mittel- und osteuropäische Länder wie Polen und die baltischen Staaten darauf gedrungen, gegen Belarus die gleichen Wirtschaftssanktionen zu verhängen wie gegen Russland. Als Grund wurde neben der belarussischen Unterstützung für Moskau auch genannt, dass Russland und Belarus durch eine Zollunion verbunden seien und Waren ungehindert von dem einen Land ins andere fließen könnten.
Mit Blick auf den Automarkt wurden etwa Statistiken angeführt. Demnach ist die Ausfuhr von Fahrzeugen aus der EU nach Belarus deutlich angestiegen, nachdem ein Ausfuhrverbot nach Russland verhängt wurde. Dies sei nicht auf ein größeres Interesse an EU-Fahrzeugen in Belarus, sondern auf Sanktionsumgehungen zurückzuführen, hieß es.
"No Belarus"-Klausel
Neben den Handelsbeschränkungen umfasst das neue Sanktionspaket nun auch das Verbot, bestimmte Dienstleistungen für Auftraggeber aus Belarus zu erbringen. Betroffen sind zum Beispiel Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, aber auch die Bereiche IT- und Rechtsberatung, Werbung und technische Inspektionsdienste. © dpa
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