Im Streit um aus dem Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen hat die ungarische Regierung eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Das sogenannte NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Ein von Ungarn erlassenes Gesetz über den Umgang mit ausländischen Spenden an Nichtregierungsorganisationen (NGO) verstößt laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Recht.
Das entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Das 2017 von der ungarischen Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban verabschiedete Gesetz bestimmt, dass sich NGO registrieren müssen, wenn sie aus Auslandsspenden von mehr als 24.000 Euro im Jahr erhalten.
Das Gesetz schreibt ferner vor, dass die Informationen von den Behörden im Internet veröffentlicht werden und sich betroffene Organisationen in ihrer Selbstdarstellung als "aus dem Ausland unterstützt" beschreiben müssen. Nach Auffassung der Richter am EuGH verstoßen die Vorgaben aber gegen Bestimmungen des EU-Rechts.
Spender aus dem Ausland befürchten Benachteiligungen
Das Gesetz war das erste von zwei heftig umstrittenen ungarischen NGO-Gesetzen, mit denen die Regierung unter Orban die Kontrolle über Organisationen verschärfte, die Spendengeld aus dem Ausland erhalten.
Die EU-Kommission reichte wegen des Gesetzes vor rund zwei Jahren eine Vertragsverletzungsklage gegen das Mitgliedsland beim EuGH ein. Mit ihrem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag des für den Fall zuständigen Generalanwalts beim EuGH.
Der Rechtsgutachter hatte bei seinem Schlussvortrag im Januar unter anderem argumentiert, dass potenzielle Spender aus dem Ausland aus Furcht vor Benachteiligungen durch die öffentliche Nennung in Ungarn von Zuwendungen absehen.
Betroffene Initiativen könnten dadurch wiederum in ihrem Bestand gefährdet werden und an der Arbeit für gemeinnützige Zwecke gehindert werden, erklärte er. (dpa/afp/thp)
© dpa
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