Jan Böhmermann machte sich mit seinem Schmähgedicht über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan lustig. Angela Merkel bezeichnete dies als "bewusst verletzend". Jetzt soll das Berliner Verwaltungsgericht darüber entscheiden, ob die Bundeskanzlerin überhaupt so urteilen durfte.
Fast drei Jahre ist es her, dass sich
Der Grund für den rechtlichen Schritt von Jan Böhmermann: Die Bundeskanzlerin hatte die Verse des Moderators als "bewusst verletzend" bezeichnet. Jetzt soll das Berliner Verwaltungsgericht am 16. April darüber entscheiden, ob Angela Merkel ihre kritische Bewertung zum Schmähgedicht über Recep Tayyip Erdoğan zurücknehmen muss.
War Merkels Einschätzung zu Jan Böhmermann Vorverurteilung?
In einem Schreiben, das dem "Tagesspiegel" vorliegt, warf Jan Böhmermanns Anwalt Christian Schertz der Bundeskanzlerin bereits im Herbst 2017 vor, Angela Merkel habe mit ihrer Aussage eine "juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt".
Eine derartige kritische Einschätzung seitens der Politikerin sei allerdings rechtswidrig, da sie für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei und zu dem Zeitpunkt ihrer Aussage bereits Ermittlungen gegen den Moderator liefen.
Zur Erinnerung: Um den Unterschied zwischen erlaubter Satire und Schmähkritik aufzuweisen, hatte Jan Böhmermann am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht vorgetragen, in dem er Recep Tayyip Erdoğan unter anderem Sodomie andichtete.
Das blieb allerdings nicht ohne Folgen: Sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gab es heftige Reaktionen darauf. Der türkische Staatspräsident ging wegen Beleidigung gerichtlich gegen den Entertainer vor. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.