Mit seinem Vorhaben, das Taschengeld für Menschen zu erhöhen, die in Deutschland um Asyl bitten, stößt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD beim Koalitionspartner CDU auf Widerstand. Deutschland aber ist gesetzlich zur Anhebung der Unterstützung verpflichtet.
Das Arbeitsministerium plant nach Informationen der "Bild am Sonntag" eine Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber.
Demnach sollen alleinstehende Erwachsene statt bisher 135 Euro Taschengeld im Monat künftig 150 Euro erhalten. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekämen 79 statt 76 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 97 statt 83 Euro, Kinder unter 6 Jahren 84 statt 79 Euro.
Bundesregierung ist zur Erhöhung verpflichtet
Die Regierung ist gesetzlich verpflichtet, die Leistungen regelmäßig anzupassen. Grundlage ist die jährliche Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts.
Die letzte Erhöhung liegt aber drei Jahre zurück, weil ein Gesetzentwurf zur Erhöhung vergangene Wahlperiode im Bundesrat gescheitert war.
Auch die neuen Pläne stoßen auf Kritik. "Mit einer Erhöhung der Leistungen senden wir das falsche Signal in die Herkunftsländer", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag,
CDU fordert Absenkung statt Erhöhung
"Deutschland zahlt bereits heute mit die höchsten Sozialleistungen in Europa. Sie sind ein wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in Deutschland, und wir müssen deshalb vorhandene Möglichkeiten für ihre Absenkung nutzen", beklagt Frei.
Frei forderte insbesondere eine deutliche Absenkung der Leistungen für Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Antrag gestellt haben. "Für Dublin-Fälle darf es künftig nichts mehr bis auf die Rückfahrkarte geben."
Der Gesetzentwurf muss noch zwischen den Ministerien abgestimmt werden. Es soll Anfang 2020 in Kraft treten, wie eine Ministeriumssprecherin der Zeitung sagte. (dpa/hau)
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