Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen wirft die Staatsanwaltschaft dem 93-jährigen Oskar Gröning vor – nun hat der ehemalige SS-Mann vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Für NS-Opfer und Angehörige ein Schlüsselerlebnis: Dank solcher Prozesse können viele endlich mit der Vergangenheit abschließen. Sie sagen: "Es geht nicht um seine Strafe, es geht nur um ein Urteil."
Es ist ein Satz mit großer Tragweite, den der frühere SS-Mann Oskar Gröning am Dienstag gesprochen hat: "Für mich steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe", sagte der 93-Jährige in Lüneburg bei einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse. Gröning muss sich wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen vor Gericht verantworten.
Gröning, der eine Banklehre absolviert hatte, meldete sich freiwillig zur Waffen-SS und war von 1942 bis 1944 im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau tätig. Er gilt als "Buchhalter von Auschwitz" und war dafür eingeteilt, zurückgelassenes Geld und Wertgegenstände der neu angekommenen Häftlinge zu zählen und an die SS in Berlin weiterzuleiten.
Gleich in seiner ersten Vernehmung gestand er dann auch, Geld und Wertgegenstände aus dem Gepäck der Häftlinge an die SS weitergegeben zu haben, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Zudem habe er schon kurz nach seiner Ankunft in Auschwitz von der Vergasung der Juden erfahren. Die Anklage hält ihm vor, dass er damit das systematische Töten der Nationalsozialisten unterstützt. "Ich bitte um Vergebung. Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden", sagte Gröning.
"Es geht um Gerechtigkeit, Genugtuung und eine Mahnung"
Unter den rund 60 Nebenklägern sind viele Holocaust-Überlebende und Angehörige. Für sie ist der Prozess mehr als nur eine einfache Verhandlung: Es geht um die späte Suche nach lang ersehnten Antworten, auf die sie mehr als sieben Jahrzehnte warten mussten. Aber wie entscheidend ist es dabei, dass ein 93-jähriger Mann die letzten Jahre seines Lebens im Gefängnis verbringen könnte? Denn Gröning dürften mindestens drei Jahre Haft erwarten.
Für Uli Sander gibt es auf diese Frage trotz Grönings Alter nur eine Antwort: "Wenn Menschen verhandlungsfähig sind, muss es auch zu einem Prozess kommen. Schließlich haben sie bei Ihren Untaten auch nicht gefragt, wie alt ihre Opfer sind." Sander ist Sprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/BdA), in der sich Überlebende und Angehörige von NS-Opfern engagieren – und er hat kein Verständnis, wenn jemand aufgrund des hohen Alters für ein mildes Urteil plädiert. "Es geht um Gerechtigkeit, Genugtuung und eine Mahnung."
Gerechtigkeit – dieses Wort fällt bei vielen NS-Opfern und Angehörigen, wenn sie über die Bedeutung von Prozessen wie dem in Lüneburg erzählen. Etwa bei Eva Pusztai-Fahidi. Die Budapesterin hat Auschwitz überlebt, bei einer Pressekonferenz vor der Verhandlung nennt sie den Prozess "eines der allerwichtigsten Ereignisse" in ihrem Leben. "Es geht nicht um seine Strafe, es geht nur um ein Urteil", sagt Pusztai-Fahidi.
Angehörige und Medien aus der ganzen Welt
Ähnlich sehen das viele, die eigens für den Prozess nach Lüneburg gekommen sind. Die internationale Aufmerksamkeit ist groß, mehr als 20 Plätze im Saal sind für ausländische Journalisten reserviert. Esther Altman ist extra aus New York angereist, um ihren Vater zu vertreten, der Gefangener in Auschwitz war. "Der Prozess ermöglicht ihm, seine Vergangenheit und sein neues Leben in Einklang zu bringen", sagt sie der lokalen "Landeszeitung".
Die Auschwitz-Überlebende Hedy Bohm bestätigt: "Das Wichtigste ist, dass es diesen Prozess überhaupt gibt. Ich möchte meinen Eltern und meiner Familie, die nicht mehr hier sein können, eine Stimme geben."
Für Angehörige und Opfer gibt es neben der rechtlichen Seite eben noch eine zweite: Sie wollen einen Abschluss. Wie entscheidend solche Momente sein können, um Erlebtes zu verarbeiten, erklärt auch Uli Sander an einem Beispiel. Erst kürzlich traf er einen jungen Mann aus Griechenland, der ihm erzählte: "Ich habe mein ganzes Leben mit mir herumgetragen, dass sich niemand ernsthaft für die Vergangenheit interessierte. Jetzt kann ich endlich damit abschließen."
Beihilfe zum Mord: NS-Helfer erst seit 2011 vor Gericht
Dabei ist es keinesfalls selbstverständlich, dass es heute - 70 Jahre nach der Befreiung Deutschlands von der Naziherrschaft - zu Prozessen gegen die Helfer des NS-Regimes kommt. Denn die Anklage gegen Gröning ist nur dank einer veränderten Rechtsauffassung möglich – das heißt: Wie der Straftatbestand der Beihilfe zum Mord bewertet wird. Erst seit 2011 können auch NS-Helfer angeklagt werden, die sich nicht aktiv an Morden beteiligt haben, aber etwa in einem KZ dienten und von den Gräueltaten wussten – so wie Gröning.
Diese Wende kam mit John Demjanjuk, der 2011 in München wegen Beihilfe zum Mord in fast 30.000 Fällen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht waren dafür einer neuen Definition über die Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern gefolgt. Diese stammt ursprünglich von der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg. "Für uns reicht die Tätigkeit eines Aufsehers in diesem Lager für die Annahme von Beihilfe zum Mord aus, ohne dass der betreffenden Person eine unmittelbare Beteiligung an einem konkreten Tötungsdelikt nachgewiesen werden muss", erklärt der Leiter der Zentralstelle, Kurt Schrimm.
Opferverband-Sprecher Sander ist froh über diese Neudefinition. "Die Signalwirkung solcher Prozesse ist groß – die Menschen erfahren damit Dinge über Auschwitz die sie so vorher oft noch nicht wussten. Endlich werden nicht nur die direkten Mörder bestraft, sondern auch alle Gehilfen."
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