- Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnt eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Deutsche Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte.
- Der Lokführer-Streik kann somit weitergehen.
Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Donnerstagabend eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Deutsche Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte. Die Deutsche Bahn kündigte noch am Abend eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht an.
Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem vergangenen Mai erfüllt würden.
Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Seit Donnerstagmorgen wird auch der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstag enden.
Beschäftigte sollen Corona-Prämie in Höhe von 600 Euro erhalten, GDL lehnt ab
Die Bahn hatte der Gewerkschaft am Mittwoch ein neues Angebot unterbreitet und darin eine wichtige Forderung aufgegriffen: Noch in diesem Jahr sollen die Beschäftigten eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro erhalten. GDL-Vorsitzende Claus Weselsky lehnt das Angebot auch inhaltlich ab und moniert etwa, dass es in diesem Jahr keine Lohnerhöhung geben soll.
Den Fahrgästen der Bahn bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten. Der Ersatzfahrplan sei am Donnerstag stabil angelaufen, teilte die Bahn mit. Das Unternehmen wollte erneut rund ein Viertel der Fernzüge fahren lassen. Im Regional- und S-Bahnverkehr wird ein Grundangebot von 40 Prozent angestrebt. "Die Streikschwerpunkte liegen im Osten und in einigen Metropolregionen. Insbesondere hier kommt es zu stärkeren Einschränkungen." (ash/dpa)
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