Analog zum Wehrbeauftragten, der für die deutschen Soldaten zuständig ist, soll der Bundestag auch einen Polizeibeauftragten bekommen. Dafür wollten die Abgeordneten eigentlich an diesem Freitag den Weg freimachen. Wegen eines "redaktionellen Fehlers" im Text des Gesetzentwurfs wurde die abschließende Beratung und Abstimmung darüber jedoch nach übereinstimmenden Angaben aus Koalitionskreisen kurzfristig auf den Januar verschoben. Man werde aber trotzdem voraussichtlich, wie vorgesehen, einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat Anfang Februar erreichen, hieß es.

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Das neue Amt soll Polizisten und Bürgern gleichermaßen eine Anlaufstelle bieten, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände bei der Polizei anzuzeigen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte vom Bundestag. Dem Vernehmen nach ist der bayerische SPD-Abgeordnete Uli Grötsch für das Amt vorgesehen, der vor seiner Zeit im Parlament als Polizist gearbeitet hat.

Die Zuständigkeit beschränkt sich allerdings auf Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Ansonsten sind die Bundesländer für die Polizei zuständig, weshalb es deutschlandweit auch schon sieben Landespolizeibeauftragte gibt, unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, und Schleswig-Holstein.  © dpa

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