- Die Ermittlungen wegen der Maskenaffäre nehmen immer größere Dimensionen an.
- Nun ist der erste Verdächtige in Untersuchungshaft.
- Außerdem beginnen die Ermittler, das Geld der Beschuldigten sicherzustellen.
In der Affäre um Geschäfte mit Corona-Schutzmasken hat die Münchner Generalstaatsanwaltschaft erstmals gegen einen Beschuldigten Haftbefehl erwirkt. In dem Verfahren wird wegen Korruptionsverdachts unter anderem gegen Bayerns Ex-Justizminister Alfred Sauter (CSU) sowie den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein ermittelt.
Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag erläuterte, richtet sich der Haftbefehl aber nicht gegen Sauter oder Nüßlein.
Die drei weiteren Beschuldigten in dem Verfahren sind zwei Geschäftsleute und ein Steuerberater. Die Ermittler machten keine weiteren Angaben, gegen wen davon der Haftbefehl erlassen wurde.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am Mittwoch den Haftbefehl "wegen eines dringenden Tatverdachts und des Vorliegens eines Haftgrundes" beim Oberlandesgericht in München erwirkt, am Donnerstag wurde der Verdächtige dann festgenommen. Der übliche Haftgrund bei solchen Verfahren ist die sogenannte Flucht- und Verdunklungsgefahr.
Nüßlein und Sauter weisen Vorwürfe zurück
Außerdem hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben mittlerweile "in größerem Umfang vermögenssichernde Maßnahmen veranlasst". Dies bedeutet, dass die Behörde Geld oder andere Vermögenswerte, die mit den vermuteten Straftaten verdient worden sein sollen, einfriert. In einem Prozess kann das Gericht dann die Einziehung des Geldes anordnen, dies wird als Vermögensabschöpfung bezeichnet.
Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Es geht um den Verdacht, dass sich Nüßlein und der bayerische Landtagsabgeordnete Sauter dafür schmieren ließen, dass sie in der Corona-Krise Verträge für Atemschutzmasken an die öffentliche Hand vermittelt haben.
Beide haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Ermittler weisen auch darauf hin, dass für die fünf Beschuldigten die im Ermittlungsverfahren übliche Unschuldsvermutung gelte.
Die Affäre hat die Unionsparteien in eine tiefe Krise gestürzt. Auch der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel erhielt eine Provision für ein Maskengeschäft. Er trat inzwischen aus der CDU aus und gab sein Bundestagsmandat zurück. CDU und CSU wollen wegen der Affäre nun die Transparenzregeln für Abgeordnete verschärfen. (dpa/thp)
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