Die Große Koalition kommt nicht zur Ruhe. Der Rücktritt Hans-Peter Friedrichs im Fall Edathy wirft viele Fragen auf. Hat der studierte Jurist richtig gehandelt? Der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic hält seinen Schritt für voreilig. Dem SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann wirft er Selbstüberschätzung vor.
Der Fall Sebastian Edathy sorgt weiterhin für Verstimmungen in der Großen Koalition. Die CSU ist nach dem Rücktritt ihres Landwirtschaftsministers Hans-Peter Friedrich auf Konfrontationskurs mit der SPD. Vor allem Thomas Oppermann sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt. Denn der SPD-Fraktionschef verwickelte sich in den letzten Tagen in Widersprüche. So erklärte der frühere Verwaltungsrichter zunächst, BKA-Chef Jörg Ziercke habe ihm im vergangenen Oktober in einem Telefonat den Verdacht gegen Edathy bestätigt. Dies wäre eine erhebliche Verletzung des Dienstgeheimnisses gewesen. Ziercke dementierte den Bericht umgehend. Wenige Tage später ruderte auch Oppermann zurück – Ziercke habe ihm in dem Gespräch keine Einzelheiten genannt.
Fragwürdiges Verhalten von Thomas Oppermann
Für den ehemaligen Bundesrichter Wolfgang Neskovic ist das Verhalten Oppermanns nicht nachzuvollziehen. "Er musste wissen, dass er allein auf der Grundlage dieser Erklärung einen strafrechtlichen Anfangsverdacht auf Herrn Ziercke und sich lenkte", sagt er "sueddeutsche.de". Gerade als Mann vom Fach hätte Oppermann anders handeln müssen. "Von einem Volljuristen muss erwartet werden, dass er solche Anrufe unterlässt und wenn er sie schon tätigt, zumindest in der Lage ist, sie inhaltlich korrekt und widerspruchsfrei darzustellen."
Die Glaubwürdigkeit Oppermanns habe somit stark gelitten. Neskovic hat darum Verständnis für die Rücktrittsforderungen gegenüber dem 59-Jährigen. "Er hat sich aufgrund seiner Erklärung dem Verdacht ausgesetzt, Gesetze nicht ernst nehmen zu wollen. Und wenn er in einem Akt der Selbstüberschätzung meint, er könnte einfach mal bei seinem Parteifreund Ziercke anrufen und sich nach Dienstgeheimnissen erkundigen, statt die vorgegebenen Wege zu gehen, dann ist das ein Grund zur Beunruhigung."
Rücktritt von Hans-Peter Friedrich war voreilig
Wird Oppermann also das gleiche Schicksal ereilen wie Hans-Peter Friedrich? Den Rücktritt des ehemaligen Innenministers bezeichnete Kanzlerin Angela Merkel zuletzt als "absolut richtig und notwendig". Doch war er das wirklich?
"Nein", behauptet Neskovic. Es sei falsch gewesen von Friedrich, zurückzutreten, nur weil Ermittlungen gegen ihn eingeleitet wurden. "So untergräbt er selbst die Bedeutung der Unschuldsvermutung. Die Öffentlichkeit sollte akzeptieren, dass Politiker erst zurücktreten, wenn sie rechtskräftig verurteilt wurden." Doch der promovierte Jurist Friedrich entschied sich anders.
Auch die Rechtfertigung des ehemaligen Ministers, er wäre verpflichtet gewesen, Gabriel über die Ermittlungen zu Edathy zu informieren, um Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten, verbannt Neskovic ins Reich der Märchen. "Das ist juristisch gesehen grober Unfug. Es gibt keine Rechtsnorm, die Herrn Friedrich zu einem solchen Verhalten verpflichtet."
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.