Private Adressen sollen künftig besser geschützt werden. Eine entsprechende Reform des Melderechts wollte das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen. Konkret werden die Hürden für eine einfache Melderegisterauskunft erhöht. Zusätzlich sollen Abgeordnete des Bundestags, des Europaparlaments, der Länderparlamente und Mandatsträger auf kommunaler Ebene unter Verweis auf ihr Mandat leichter eine Auskunftssperre erwirken können.

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Der Gesetzentwurf liegt unter anderem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen noch zustimmen.

Wer gerade in der Kommunalpolitik durch sein berufliches oder ehrenamtliches Engagement in den Fokus gewaltbereiter Menschen oder Gruppen gerät, soll künftig durch eine Auskunftssperre von vier statt zwei Jahren geschützt werden. Zudem sollen Daten von Menschen, für die eine Auskunftssperre gilt, nicht mehr in einer Meldebescheinigung für Familienangehörige genannt werden dürfen. Bereits die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte die Regelungen zum Melderecht verschärft, um Menschen besser vor Anfeindungen zu schützen.  © dpa

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