Die Bundespolizei hat an deutschen Bahnhöfen im ersten Halbjahr bislang 373 Delikte mit Messern gezählt. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 639 solcher Taten, wie die "Bild"-Zeitung berichtete. Auch der Deutschen Presse-Agentur liegen die Zahlen der Bundespolizei vor.

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Taten auch auf der Strecke

Hinzu kommen im ersten Halbjahr noch 7 Messer-Delikte an sogenannten Haltepunkten, also kleineren Stopps, die in der Statistik nicht als Bahnhöfe geführt werden. 2023 gab es dort 11 Taten. Deutlich häufiger als dort kam es auch zu Vorfällen auf der Strecke, wo die Bundespolizei zwischen Januar und Juni 84 Messer-Delikte zählte, nach 196 Delikten im gesamten Vorjahr. "Die Auswertungen zu dem Tatmittel "Messer" beinhalten, dass ein Messer mitgeführt oder eingesetzt wurde", so die Bundespolizei. Nachträgliche Änderungen der Zahlen seien noch möglich.

Für die Sicherheit an Bahnhöfen der Deutschen Bahn und der S-Bahnen sind die Bahn und die Bundespolizei zuständig. In U-Bahnen und Bussen sind es hingegen die Betreiber und die jeweilige Länderpolizei.

Faeser will das Waffenrecht verschärfen

Angesichts der Zunahme von Messerangriffen will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Waffenrecht verschärfen. Im neuen Waffenrecht werde sie "den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken", kündigte sie in der "Bild am Sonntag" an. In der Öffentlichkeit sollen Messer demnach nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. Für gefährliche Springmesser soll es ein generelles Umgangsverbot geben.

Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte "Bild": "Messerverbote prinzipiell an Bahnhöfen umzusetzen, ist eine sinnvolle Maßnahme. Tatsächlich müssten hier aber auch gesetzliche Änderungen vollzogen werden, sodass die Bundespolizei dies auch überwachen kann. Momentan sind keine anlasslosen Kontrollen möglich."

Im vergangenen Sommer hatte die Innenministerkonferenz Faeser aufgefordert, eine bundeseinheitliche Regelung zu Waffenverboten in Zügen und an Bahnhöfen zu prüfen und "gegebenenfalls auf eine entsprechende Änderung der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, insbesondere in Bezug auf Messer, hinzuwirken". In den Beförderungsbedingungen der Bahn heißt es allerdings schon heute: "Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen."  © dpa

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