Rund zwei Wochen nachdem der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in Folge der Ibiza-Affäre seinen Rücktritt erklärt hat, stellt der 49-Jährige nun auch Strafanzeigen in Deutschland.

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Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat im Fall des heimlich gefilmten "Ibiza-Videos" nun auch Anzeigen in Deutschland gestellt. Wie die Staatsanwaltschaft München I der Deutschen Presse-Agentur am Montag bestätigte, ist eine schriftliche Anzeige gegen alle Personen eingegangen, "die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sog. Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich sind".

Die Staatsanwaltschaft prüft nun den Verdacht. Dabei soll es sich um die Straftatbestände "Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden", und "Zugänglichmachen von höchstpersönlichen Bildaufnahmen" handeln.

Auch die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte den Eingang einer Anzeige gegen Personen, die an der Herstellung und Verbreitung des Videos beteiligt gewesen sein sollen. Um welche Straftatbestände es geht, blieb hier offen.

Anzeigen gegen drei Personen

Zuerst hatte die österreichische Tageszeitung "Der Standard" über Straches Anzeigen berichtet. Straches österreichischer Anwalt war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Anzeigen in Deutschland soll ein deutscher Rechtsanwalt gestellt haben.

Strache musste nach der Veröffentlichung des "Ibiza-Videos" durch "Spiegel" und "Süddeutsche Zeitung" von seinen politischen Ämtern zurücktreten; außerdem zerbrach die gesamte rechtskonservative Regierung in Österreich. Strache ist auf dem heimlich gefilmten Video im Gespräch über mögliche Formen politischer Einflussnahme mit einer vermeintlichen russischen Investorin zu sehen. Das Video wurde im Sommer 2017 auf Ibiza aufgenommen.

Bereits vor einigen Tagen hatte Strache in Wien Anzeige gegen drei Personen erstattet, die direkt an der Erstellung des Videos und der gesamten Falle auf der spanischen Insel beteiligt gewesen sein sollen. Den in einer Erklärung von Straches österreichischem Anwalt als "mögliche Mittäter" bezeichneten Personen wurden in der Anzeige Täuschung, Urkundenfälschung, Missbrauch von Ton- und Abhörgeräten sowie Verdacht der Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht vorgeworfen. (br/dpa)

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