• Die Bundesregierung hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beim Klimagesetz nachgebessert.
  • Am Mittwoch will das Kabinett über die neuen Regeln und damit verbundenen ambitionierteren Ziele entscheiden.
  • Der Überblick, was sich durch das Gesetz ändern würde.

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Nur knapp zwei Wochen sind seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergangen, nun soll das neue, nachgebesserte Klimaschutzgesetz an diesem Mittwoch durch das Bundeskabinett. Um die Details wurde bis zuletzt gerungen.

Es geht um stärkeren Klimaschutz bis zum Jahr 2030 und um neue Vorgaben, an die sich die einzelnen Wirtschaftssektoren - von der Energiewirtschaft bis zum Verkehr - halten müssen. Der Überblick.

Treibhausgasneutralität bis 2045

Deutschland setzt sich erstmals das nationale Ziel, bis 2045 seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 auf nahezu null zu senken. Bis dahin sollen nur noch so viele klimaschädliche Gase ausgestoßen werden dürfen, wie auch wieder neutralisiert werden können. Bis heute sind die Emissionen um 40 Prozent zurückgegangen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass sie bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. All das soll dem Ziel dienen, Deutschlands Beitrag aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen.

Die Staatengemeinschaft hatte sich 2015 verpflichtet, die globale Erderwärmung unter zwei Grad zu halten, wenn möglich auf 1,5 Grad zu senken, um verheerende Folgen für Klima und Umwelt abzuwenden.

Klimaziele für einzelne Wirtschaftsbereiche

Der neue Klimagesetzentwurf sieht auch geänderte Emissionsmengen für sechs Sektoren vor:

  • Energiewirtschaft
  • Industrie
  • Gebäude
  • Verkehr
  • Landwirtschaft
  • Abfallsektor

Sie müssen schrittweise CO2 und andere Klimagase einsparen - und zwar noch stärker als bisher. Die jährlichen Emissionsmengen von 2023 bis 2030 werden neu festgelegt.

Besonders groß ist die Aufgabe für den Energiesektor: Im Vergleich zum bisherigen Klimagesetz muss dieser im Jahr 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verzichten - das ist die Einheit, in die die Klimagase umgerechnet werden. Während bislang für 2030 noch 175 Millionen Tonnen im Energiesektor erlaubt waren, sind es nach den neuen Plänen nur noch 108 Millionen Tonnen.

Auch der Verkehr muss bis zum Ende des Jahrzehnts noch einmal zehn Millionen Tonnen Treibhausgase einsparen. Bis 2030 hätte Deutschland damit über alle Sektoren hinweg ein Gesamt-Emissionskontingent von 5,465 Milliarden Tonnen Treibhausgasen.

Viel zu viel, sagen Klimaschützer. Die Aktivisten von Fridays for Future etwa fordern, die noch erlaubte Ausstoßmenge auf etwa 4,1 Milliarden Tonnen Treibhausgase zu begrenzen.

Jährlicher Fahrplan für Reduktion von Treibhausgasen

Bislang gab es für die Zeit zwischen 2031 und 2040 keinen genauen Fahrplan zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Das war einer der Hauptkritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts. Vor knapp zwei Wochen mahnten die Richter an, dass auch die Zeit nach 2030 gesetzlich geregelt sein müsse. Der jetzige Plan sieht jährliche Prozentziele bis 2040 vor.

Bis 2035 sollen die Treibhausgase demnach um 77 Prozent gesunken sein, bis 2040 um 88 Prozent. Klimaschützer wünschen sich bereits 2030 eine Minderung von 70 Prozent. Die soll nach dem Gesetz aber erst 2032 erreicht sein.

Ökosysteme sollen im Kampf gegen CO2 helfen

Die Sektorenziele alleine werden nicht reichen, um Deutschland bis 2045 zu 100 Prozent treibhausgasneutral zu machen. Auch das stellt das neue Gesetz fest. Für restliche drei Prozentpunkte sollen natürliche Ökosysteme wie Wälder oder Moore sorgen.

Dieser Punkt ist neu im Gesetz, ebenso wie die Verpflichtung, diese Ökosysteme besonders fit dafür zu machen. Denn nur, wenn sie intakt sind, können sie auch genug CO2 aus der Atmosphäre binden. Auf diese Art sollen bis 2030 jährlich 25 Millionen Tonnen Treibhausgase gebunden werden.

Zum Vergleich: 2018 haben die natürlichen Ökosysteme 18 Millionen Tonnen Treibhausgase gebunden. Umweltorganisationen befürchten, dass die Rechnung mit dem natürlichen Puffer etwa wegen der Zerstörung von Wäldern nicht aufgehen wird.

Flankierende Maßnahmen

Das Klimaschutzgesetz schreibt keine konkreten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele fest. Mögliche Instrumente zur Senkung von Emissionen sind ein höherer CO2-Preis auf fossile Brennstoffe, ein vorgezogener Kohleausstieg und ein schnellerer Ausbau von Wind- und Solarenergie.

Über diese Maßnahmen wird parallel beraten. Wichtige Entscheidungen könnten aber erst in der kommenden Legislatur fallen.

Gesetz soll an EU-Vorgaben angepasst werden können

Das deutsche Klimagesetz ist so angelegt, dass es noch einmal angepasst werden kann, sofern die Ziele nicht ausreichen sollten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Die EU hatte sich Ende des vergangenen Jahres zum Ziel gesetzt, bis 2030 anstelle von 40 Prozent Emissionsminderung 55 Prozent zu schaffen.

Dadurch ergeben sich auch neue Ziele für die einzelnen Mitgliedstaaten, auch für Deutschland. Mitte Juli will die EU die neuen Vorgaben präsentieren. Das geänderte deutsche Klimagesetz sieht eine Überprüfung der nationalen Ziele innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des EU-Rahmens vor. (dpa/thp)

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