Die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber sorgt für Krach in der Ampel-Koalition. Knackpunkt ist die Frage, ob für die Einführung der Karte eine bundesgesetzliche Regelung nötig oder zumindest sinnvoll ist.

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Vertreter der Fraktionen von FDP und SPD sprachen sich am Samstag in Berlin dafür aus - die Grünen im Bundestag halten die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten hingegen für ausreichend. FDP-Fraktionsvize Wolfgang Kubicki drohte mit dem Bruch der Koalition. Er sagte "Bild": "Sollten die Grünen diesen minimalinvasiven Eingriff in das Asylbewerberleistungsgesetz tatsächlich torpedieren, stellt das die Fortsetzung der Koalition infrage."

Bundesländer schließen gemeinsames Vergabeverfahren bis Sommer ab

14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen.

Der Vize-Fraktionschef der FDP, Konstantin Kuhle, sagte, der Bund solle die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Bezahlkarten erweitern. "Dazu gehört etwa, dass der Vorrang von Geldleistungen bei der Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen gestrichen wird. Das macht Bezahlkarten in mehr Konstellationen nutzbar und erleichtert so die bundesweite Einführung", sagte Kuhle der Deutschen Presse-Agentur und dem "Tagesspiegel".

Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann sagte, das Bundesarbeitsministerium habe bereits eine beschlussreife Formulierung geliefert. "Es geht hier um einen bundeseinheitlichen Rahmen. Der Verwaltungsaufwand muss bei den Kommunen durch kostengünstige, einheitliche Modelle reduziert werden", erklärte er.

Grüner Vize-Fraktionschef betont vorhandene rechtliche Möglichkeiten

Hingegen teilte der Vize-Fraktionschef der Grünen, Andreas Audretsch, mit: "Viele Städte und Landkreise verwenden elektronische Zahlkarten, das rot-grüne Hamburg hat die Bezahlkarte gerade eingeführt, Bayern hat dies angekündigt." Dies zeige, dass die rechtlichen Möglichkeiten existierten. Zu dem Thema gebe es keine Verhandlungen.



  © dpa

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