Für die deutsche Regierung ist die Sache klar: "Wir akzeptieren die Abtrennung eines Landesteils der Ukraine nicht, weil sie völkerrechtswidrig ist", sagt Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Kurz zuvor erklärte Russlands Präsident Wladimir Putin die Halbinsel Krim zum Teil seines Landes. Auch andere westliche Politiker verurteilen dieses Vorgehen scharf. In Russland dagegen wird die Eingliederung gefeiert und bejubelt.
In seiner Rede vor dem Parlament hatte
Es gibt jedoch eine Instanz, die solche heiklen Fragen regelt: das Völkerrecht. Genau dieses sehen Experten nun verletzt. "Die Eingliederung der Krim ist aus zwei Gründen völkerrechtlich nicht gedeckt", sagt Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum. "Erstens: Ein Teil eines Staates kann nicht einseitig seine Unabhängigkeit erklären, dazu braucht es eine Vereinbarung zwischen der Zentralregierung und dem abtrünnigen Gebiet." Könnte sich jede autonome Region einfach unabhängig erklären, würde bald ein unüberschaubares Chaos herrschen, kein Land könnte sich seines Staatsgebiets mehr sicher sein. Ob Québec in Kanada oder Katalonien in Spanien – ohne die Zustimmung der betroffenen Staaten können sich diese Regionen laut Völkerrecht nicht loslösen.
Zweitens, so Heintze, widerspreche die verstärkte Anwesenheit russischer Truppen auf der Krim dem Gewaltverbot. "Dieses Prinzip ist Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen und damit für alle Staaten verbindlich. Die bloße Anwesenheit so vieler ausländischer Soldaten kommt der Androhung von Gewalt gleich. Unter solchen Bedingungen kann man keine unabhängige Abstimmung durchführen", sagt Heintze. "Das ist ein Bruch des Völkerrechts".
Was ist mit dem Selbstbestimmungsrecht der Krim-Bewohner?
Aber was ist mit Putins Argument, die Bevölkerung der Krim habe laut UN-Charta ebenso ein Recht auf Selbstbestimmung? Tatsächlich gibt es das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Völker. Das Problem ist, dass nicht geregelt ist, was genau ein "Volk" ausmacht. "Die Russen auf der Krim sind eine Minderheit und die kann nicht das Selbstbestimmungsrecht beanspruchen", sagt der Völkerrechtler Heintze. "Sie können lediglich den Schutz ihrer Identität innerhalb eines bestehenden Staates einfordern."
Wenn überhaupt - so erklärt es auch der Berliner Professor für Völkerrecht Georg Nolte - könne ein Anspruch auf Loslösung nur mit konkreten Gewalterfahrungen oder systematischen Menschenrechtsverletzungen begründet werden. Das aber trifft im Fall der Krim nicht zu.
Deswegen lassen die Experten auch den Vergleich zum Kosovo nicht zu, den Putin zog. In seiner Rede sprach er von einem "Präzedenzfall", hier sei eine einseitige Loslösung möglich gewesen – wieso also nicht auch im Fall der Krim? "Die albanische Bevölkerung im Kosovo war Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen", sagt Heintze. Im Gegensatz zu jetzigen Situation war die Lostrennung in den Augen der internationalen Gemeinschaft damals die einzige Lösung, um die Gewalt zu beenden.
"Es wurden Fakten geschaffen, hinter die man nicht zurückkommt"
Ebenso schief ist der Vergleich, den Putin zur deutschen Wiedervereinigung zog: Sie beruhte auf einer Vereinbarung zwischen allen beteiligten Staaten inklusive der ehemaligen Besatzungsmächte – und nicht wie im Fall der Krim auf einer einseitigen Entscheidung.
Auch Putins historische Begründung mag zwar Russlands Haltung im jetzigen Konflikt erklären, aber nicht rechtfertigen. 1954 überließ die russische Sowjetrepublik die Krim der Ukraine. Nach dem Ende der Sowjetunion einigte man sich darauf, die Grenzen für die Nachfolgestaaten beizubehalten, um endlose Streitigkeiten zu vermeiden. Wo es Russlands Interessen diente, hat es selbst schon auf diese Vereinbarung von damals bestanden, wie im Fall Tschetscheniens, das sich nicht loslösen durfte.
Wie geht es also nun weiter im Krim-Konflikt? Es sei wichtig, dass die Ukraine schnell eine demokratisch gewählte Regierung bekomme, die mit Russland über das weitere Verhältnis der beiden Länder verhandeln könne, sagt Heintze. Die Krim aber werde wohl in russischer Hand bleiben. "Es wurden Fakten geschaffen, hinter die man nicht zurückkommt", sagt der Völkerrechtler. "Gewisse Entwicklungen lassen sich nicht zurückdrehen."
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