Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat davor gewarnt, die geplante Legalisierung von Cannabis zum 1. April zu verzögern. Gefordert wird das von den Bundesländern mit Blick auf eine vorgesehene Amnestie für Altfälle, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären und einzeln geprüft werden müssten.

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"Durch Legalisierung fallen jährlich Zehntausende Konsumdelikte Cannabis weg. Die Gerichte werden entlastet", schrieb der SPD-Politiker am Samstag auf der Plattform X. "Bei Einführung ist Amnestie zwar eine Belastung. Aber Verschieben bringt da nichts, die Arbeit bleibt gleich."

Entlastung der Justiz bei Cannabis-Delikten

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Erwartet wird, dass Tausende komplexe Fälle einzeln überprüft werden müssen - das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl bundesweit auf maximal 7500, die Länder gehen von weitaus höheren Zahlen aus. Sie befürchten eine Überforderung der Justiz, wenn diese das in kurzer Zeit zusätzlich zur eigentlichen Arbeit schaffen muss.

Legalisierung von Cannabis: Neue Regelungen geplant

Am 1. April soll die Droge Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert werden. Erlaubt sein soll grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Das Gesetz steht für den 22. März auf der Tagesordnung des Bundesrates. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte jedoch den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren bremsen.


  © dpa

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