- Restaurants, Imbisse und Cafés müssen ihren Kunden beim Straßenverkauf künftig neben Einwegverpackungen auch alternativ eine Mehrwegvariante anbieten.
- Eine entsprechende Verpflichtung, die ab dem Jahr 2023 gelten wird, hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen.
Der Bundestag hat das neue Verpackungsgesetz beschlossen, das den Kunststoffmüll deutlich verringern soll. Mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD votierte das Parlament am Donnerstagabend mehrheitlich für den Gesetzentwurf der Regierung, der unter anderem Mehrweglösungen stärkt und die Einwegpfandpflicht ausweitet. Das Kabinett hatte die Gesetzesnovelle im Januar beschlossen - damit setzt die Regierung zwingende Kunststoff- und Abfallvorgaben der EU in deutsches Recht um.
Vorgesehen sind zum Beispiel Vorgaben für die Gastronomie. So müssen Restaurants und Cafés Waren zum Mitnehmen künftig auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Die Mehrweg-Alternativen für Plastikbecher oder Styropor-Schalen sind ab 2023 vorgesehen. Die Mehrwegbehälter müssen vom jeweiligen Gastronom demnach auch zurückgenommen werden. Kleine Geschäfte sind davon ausgenommen - sie müssen ihren Kunden aber Essen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Behälter abfüllen.
Ausnahmen bei der Einwegpfandpflicht fallen weg
Laut Gesetz sollen zudem bereits im kommenden Jahr Ausnahmen bei der Einwegpfandpflicht wegfallen. Außerdem müssen Plastikflaschen ab 2025 mindestens zu einem Viertel aus recyceltem Kunststoff bestehen.
Der Verband der Kunststofferzeuger PlasticsEurope Deutschland (PED) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) unterstützten grundsätzlich die "Stoßrichtung der Gesetzesinitiative", verwiesen zugleich aber auch "Hindernisse für die Kreislaufwirtschaft". Sie warnten vor zu viel Bürokratie sowie einer "kleinteiligen Überregulierung". (dpa/fra) © dpa
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