Unternimmt die Bundesregierung zu wenig für den Schutz älterer Menschen? Diesen Vorwurf macht ihr das Deutsche Institut für Menschenrechte. Hintergrund ist der Umgang mit einer Konvention der Vereinten Nationen.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat der Bundesregierung vorgeworfen, sich nicht ausreichend für den Schutz älterer Menschen vor Gewalt und Diskriminierung einzusetzen. Konkret kritisierte das Institut die Haltung der Bundesregierung zu einer Konvention der Vereinten Nationen (UN): Die Regierung habe die Schaffung einer solchen Konvention abgelehnt, weil sie keine Schutzlücken beim Umgang mit älteren Menschen sehe.

"Angesichts der weltweit wachsenden Zahl älterer Menschen, auch in Deutschland und Europa, ist das ein eklatanter Fehler", sagte die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf. Sie sprach von einer "verpassten Chance".

UN-Konventionen können weitreichende Folgen haben

Gerade in der Corona-Pandemie sei deutlich geworden, wie verletzlich ältere Menschen sein könnten. Auch der Klimawandel oder die Digitalisierung hätten einschneidende Auswirkungen auf ältere Menschen. Die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe seien - anders als von der Bundesregierung in ihrer Antwort an die Arbeitsgruppe angegeben - nicht durch andere UN-Konventionen hinreichend abgedeckt.

So sei etwa in keiner Konvention das Recht auf eine Palliativversorgung oder -pflege geregelt. Beim Schutz vor Gewalt und finanzieller Ausbeutung fehlten Rechte für diese Gruppe. Auch bei einer Diskriminierung aufgrund des Alters könnten sich Betroffene auf keine spezifische Regelung berufen.

Welche konkreten Folgen UN-Konventionen bezüglich der Rechte bestimmter Gruppen in der Praxis entfalten, zeigt beispielsweise die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hatte. Dabei geht es um Fragen wie Inklusion und Barrierefreiheit.

Das DIMR ist in Deutschland die unabhängige nationale Stelle, der die Aufgabe zukommt, die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Inland zu überwachen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Bundestag sowie für einzelne Projekte aus Drittmitteln finanziert. (dpa/fab)

Verwendete Quellen

  © dpa

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