Ein Politiker erhält im Wahlkampf Plakate und Flyer von einem Unternehmen. Gratis. Für mehrere 10.000 Euro. Ist das eine illegale Parteispende? Nein, sagt der Betroffene, der heutige AfD-Chef Meuthen. Doch die Bundestagsverwaltung sieht das ganz anders.
In der Affäre um Parteispenden drohen der AfD nach Aussage ihres Vorsitzenden
In beiden Fällen setzt die Bundestagsverwaltung laut Meuthen eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des Betrages an. "Zusammen wären es dann 402.900 Euro. Wir werden, sollte die Bundestagsverwaltung eine solche Strafzahlung tatsächlich festlegen, dagegen sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor Gericht gehen."
Es handele sich "um keine Spenden im Sinn des Parteienrechts", betonte der AfD-Vorsitzende mit Blick auf die Gratisleistungen der Werbeagentur. "Und dies ist nicht meine persönliche Meinung, sondern die sorgsam gutachterlich gesicherte Rechtsauffassung meiner Partei." In seinem Fall habe sich die Wahlkampfhilfe so zusammengesetzt: "Es waren gerundet für Inserate 27.000 Euro, für Flyer 17.000 Euro, für Plakate 41.000 Euro und für Grafik 5.000 Euro."
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Meuthen: "Habe kein Geld erhalten"
Meuthen ist Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl am 26. Mai, Reil steht auf Listenplatz 2.
Meuthen versicherte in der "Welt" (Online Montag, Print Mittwoch): "Ich habe weder von der Goal AG noch von deren Geschäftsführer Alexander Segert jemals Geld erhalten, noch habe ich einen Auftrag erteilt oder einen Vertrag geschlossen." Er habe lediglich im Februar 2016 eine Freistellungserklärung für die Goal AG unterzeichnet. Danach durfte die Firma sein Foto und seine Daten für werbende Zwecke verwenden. Auf dieser Basis habe die Goal AG Flyer und Plakate produziert sowie Zeitungsannoncen für ihn als Landtagskandidaten in seinen beiden Wahlkreisen Bretten und Backnang geschaltet.
"Nach Auskunft Segerts (...) gab es wohl zehn Unterstützer, die die Goal AG mit Beträgen zwischen 6000 und 9700 Euro unterstützt haben. Es handelt sich durchweg um Deutsche im Sinne des Grundgesetzes beziehungsweise dem gleichgestellte Staatsbürger von EU-Mitgliedsländern", sagte Meuthen weiter und versicherte, er sei mit keinem dieser Unterstützer persönlich bekannt.
Wie hoch waren die Spenden?
Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch Spenden für den Bundestagswahlkampf der heutigen AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um rund 132.000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an ihren Kreisverband am Bodensee überwiesen worden waren. Der Bundestag will klären, ob das Geld wirklich von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt.
Außerdem steht die Frage im Raum, ob einer der Spender womöglich mehr als 10.000 Euro gespendet hat. Denn ab diesem Betrag müssen Spender dem Bundestag namentlich genannt werden.
(dpa/af)
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