Justizministerin Katarina Barley von der SPD will durchsetzen, dass Hauseigentümer künftig nicht mehr die Grundsteuer auf die Nebenkosten der Miete abwälzen können.
Kommt für Millionen Mieter eine echte Entlastung? Justizministerin
Grundsteuer kann mehrere hundert Euro ausmachen
"Dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden kann, ist eine sehr gute Überlegung", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das hatten zuletzt die SPD-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern bei einer Klausur beschlossen. Auch Finanzminister
Die SPD versucht sich in der großen Koalition als Partei der Mieter zu etablieren, war aber zuletzt etwas in Erklärungsnot geraten. Denn die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendige Reform der Grundsteuer droht auf eine Mehrbelastung für Mieter in gefragten Gegenden hinauszulaufen, allerdings nur im zweistelligen Eurobereich pro Jahr. Das Gericht hatte veraltete Bemessungsgrundlagen bei der Grundsteuer moniert. Der von Scholz favorisierte Vorschlag sieht vor, dass künftig die Grundsteuer individuell berechnet und dabei der Wert des Grundstücks, der Gebäude und die Nettokaltmiete berücksichtigt wird.
Allerdings können Städte und Gemeinden über den von ihnen individuell festzulegenden Hebesatz dafür sorgen, dass die Mieten durch die Grundsteuer-Reform nicht über Gebühr steigen werden. Der Hebesatz ist quasi das Steuerungsinstrument, er ist zum Beispiel besonders hoch in mehreren Ruhrgebietsstädten, die knapp bei Kasse sind. Nach ersten Berechnungen zu möglichen Effekten der Grundsteuerreform kam es zum Beschluss der SPD-Fraktionschefs, der die Umlage der Grundsteuer auf Mieter komplett stoppen wollen. Da Scholz auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts weiterhin 14 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen für Städte und Gemeinden erzielen will, droht bei einer Umsetzung des Plans eine starke Mehrbelastung für Hauseigentümer.
Ablehnung unter Hauseigentümern
Entsprechend stark ist dort die Ablehnung. "Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer würde die Rentabilität vieler Immobilieninvestitionen in Frage stellen", sagte der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick. "Die Folge wären geringere Investitionen in energetische Modernisierungen und den Neubau." Bei Neuvermietungen können zudem die durch die Grundsteuer entstehenden Kosten womöglich auf die Nettokaltmiete aufgeschlagen werden - und Mieten dann dadurch ebenfalls steigen.
Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, meinte: "Wenn die SPD in den von ihr regierten Kommunen in ganz Deutschland die Grundsteuer selbst immer weiter nach oben treibt, dann über zu hohe Grundsteuerbelastungen klagt und nunmehr versucht, die steigenden Kosten neu zu verteilen, ist das einfach nur absurd." Am Ende treffe dies die Mieter am stärksten.
Allerdings gibt es hier auch Erhöhungsbeschränkungen durch die Mietpreisbremse. Der Deutsche Mieterbund dagegen begrüßte daher den auch von Bundesjustizministerin Barley unterstützten Vorstoß. "Die Grundsteuer ist eine Eigentumssteuer. Sie muss deshalb von Hauseigentümern, aber auch von Vermietern bezahlt werden und darf nicht länger über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden", sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Nach Angaben des Mieterbundes beträgt die Grundsteuer für 70 Quadratmeter jährlich 160 bis 220 Euro, die Bandbreite hänge von den Hebesätzen der jeweiligen Städte ab.
Barley betonte, das Ziel einer Reform müsse vor allem "die Sicherung sozialverträglicher Mieten und die Sicherstellung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere auch in Ballungszentren sein". Vom Koalitionspartner CDU kam aber Widerspruch. "Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete zu streichen, ist ein Irrweg", sagte der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak dem RND. "Eigentümer werden bei Neuvermietungen zum Ausgleich die Kaltmieten erhöhen. Das führt wiederum zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete und gibt damit allen Vermietern größeren Spielraum für Mietsteigerungen." © dpa
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