- Nach dem Willen von Bundesbildungsministerin Christine Lambrecht (SPD) sollen die Bundesbehörden kein Gendersternchen oder vergleichbare Zeichen verwenden.
- Geleichzeitig empfiehlt sie ausdrücklich, wo möglich geschlechtsneutrale Wörter oder die männliche und weibliche Form zu verwenden.
Bundesfrauenministerin
Über die Empfehlungen hatte am Mittwoch zuerst "Neuen Osnabrücker Zeitung" berichtet, der das Dokument zur geschlechtergerechten Sprache in der Bundesverwaltung vorliegt. "Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation" sind demnach "nicht zu verwenden". Neben dem Gendersternchen sollten auch der Binnendoppelpunkt, der Binnenunterstrich, das große Binnen-I oder das Trema aus der offiziellen Kommunikation verschwinden.
Eine Empfehlung, keine Verpflichtung
"Wir fordern nicht auf und verpflichten auch niemand", sagte der Ministeriumssprecher. Er verwies darauf, dass sich die Hinweise auf Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung vom März bezögen. Dieser habe festgestellt, dass etwa das Gendersternchen "im Moment nicht mit amtlichen Rechtschreiberegeln vereinbar" sei. Zudem gebe es bei dieser Schreibweise "auch Probleme bei der Barrierefreiheit".
Das auf den 16. September datierte Schreiben richtet sich laut "NOZ" an die Bundesverwaltung inklusive Kanzleramt, Ministerien, aber auch an Bundesgerichte und Stiftungen des Öffentlichen Rechts des Bundes. Der Bundestag als Gesetzgeber oder der Bundespräsident gehören nicht zu den Adressaten.
Geschlechtersensible Sprache erwünscht
Während Sonderzeichen abgelehnt würden, empfehle das Frauenministerium ausdrücklich, das "generische Maskulinum" zu vermeiden, wenn auch eine weibliche Form existiere, wie bei "Kunde" und "Kundin". Ausgenommen würden nur juristische oder abstrakte Personen wie "Arbeitgeber".
Für zusammengesetzte Wörter wiederum werde ein "pragmatischer Umgang" angeregt, berichtete die Zeitung. So sei die Verwendung des Begriffs "Ministerpräsidentenkonferenz" in Ordnung, wobei die Klarstellung bei der Auflösung des Kompositums zu erfolgen habe, etwa als "Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder". Von der abwechselnden Verwendung von männlicher und weiblicher Form wird abgeraten.
Wo immer möglich, solle ein neutrales Wort verwendet werden, heißt es laut "NOZ" in der Empfehlung weiter, etwa "Teilnahmeliste" statt "Teilnehmerliste". Auch werden möglichst geschlechtsneutrale Begriffe angemahnt, wie Pflegekraft, Belegschaft oder Vorsitz. Geht das nicht, empfiehlt das Ministerium die Nennung beider Geschlechter. (apf/mcf)
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