Der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hat im Gerichtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz einen erneuten Befangenheitsantrag der Partei zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck sprach am Montag von Rechtsmissbrauch. Die AfD beantragte daraufhin am sechsten Verhandlungstag erneut eine Unterbrechung der mündlichen Verhandlung. Grund für den Befangenheitsantrag waren rund 470 abgelehnte Beweisanträge in der Vorwoche.
Die AfD hatte bereits vor den ersten Verhandlungstagen Mitte März Befangenheitsanträge gestellt. Bislang wurden alle Anträge als unbegründet und zum Teil rechtsmissbräuchlich abgelehnt.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Wann es ein Urteil geben wird, ist offen. Derzeit sind Termine bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt. © dpa
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