Über die umstrittene Rettungsaktion von "Sea-Watch 3"-Kapitänin Carola Rackete im Mittelmeer wird auch Wochen später noch emotional diskutiert. Klar ist: Sie hatte die Pflicht, den Geflüchteten in Seenot zu helfen. Aber hatte sie auch das Recht, sie nach Lampedusa zu bringen? Ein Gespräch über die komplexe Gesetzeslage auf See.

Ein Interview

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Jeweils am letzten Juli-Wochenende - in diesem Jahr am Sonntag, den 28. Juli - veranstaltet die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) den Tag der Seenotretter.

Ende Juni ist Carola Rackete zum Gesicht der privaten Seenotrettung geworden. Darüber, dass die Kapitänin der "Sea-Watch 3" den Hafen von Lampedusa mit 40 Geflüchteten an Bord ohne Erlaubnis der italienischen Behörden angesteuert hat, gibt es noch immer hitzige Debatten.

Es geht um Menschenleben, entsprechend emotional sind die Diskussionen. Was dabei schnell in den Hintergrund gerät: Auch auf hoher See gelten Regeln und Gesetze. Wie diese lauten und weswegen es trotzdem oft kompliziert ist, erklärt Oliver Daum, Experte für Seerecht an der Universität Kiel.

Herr Dr. Daum, darf ich als Privatmensch eigentlich mit meinem Schiff ins Mittelmeer fahren, um gezielt Geflüchtete zu retten?

Oliver Daum: Ja, das dürfen Sie. Das steht ihnen völlig frei. Und wenn Sie erst einmal dort sind, dann müssen Sie sogar handeln: Es ist völkergewohnheitsrechtliche und völkervertragsrechtliche Pflicht, Menschen, die sich in Seenot befinden, Hilfe zu leisten, sofern man in der Nähe ist.

Das ergibt sich aus dem internationalen Seerechtsübereinkommen. Als diese Pflicht 1982 festgeschrieben wurde, ging es allerdings um Einzelfälle – und um ganz andere Situationen: Etwa, wenn ich mit meiner Jacht auf See bin und sehe, dass eine andere Jacht zu kentern droht.

Und heute?

Jetzt begeben sich Menschen bewusst in Gefahr, indem sie sich in viel zu kleine, überlastete Schlauchboote setzen. Sie haben die Hoffnung, von anderen gerettet zu werden. Und Kapitäne und Besatzungen fahren ebenso bewusst raus, um Menschen – in großer Zahl – zu helfen. Das sind Sachverhalte, die bei der Pflicht zur Seenotrettung ursprünglich keine Rolle spielten.

Inwiefern offenbaren diese gesellschaftlichen Entwicklungen Lücken im Gesetz?

Zumindest verdeutlichen sie einen Widerspruch: Staaten haben einerseits die Pflicht, Menschen in Seenot zu retten. Diese geben sie an Kapitäne weiter, die unter ihrer Flagge fahren.

Auf der anderen Seite sind die Küstenstaaten aber nicht ausnahmslos dazu verpflichtet, Menschen, die sich in Seenot befunden haben, aufzunehmen.

Das bedeutet: Wenn ein Schiff im Mittelmeer Menschen aufgenommen hat, diese sich auf dem Schiff aber nicht mehr in Not befinden, dann hat der Kapitän nicht das Recht, irgendeinen Hafen anzusteuern. Die Häfen unterliegen der Souveränität der Staaten: Die Regierungen können selbst entscheiden, wen sie anlegen lassen.

Somit ist es rechtlich nicht angreifbar, wenn ein Schiff mit Geflüchteten an Bord wochenlang auf dem Meer treibt, weil es nirgends anlegen darf?

Genau, erst einmal ist das so. Der Fall Carola Rackete ist allerdings etwas spezieller: Die Situation auf dem Rettungsschiff hatte sich verschlechtert. Man könnte also davon ausgehen, dass sich die "Sea-Watch 3" nun selbst in einer Rettungslage befand. Dann hätte Rackete das Recht, jeden europäischen Hafen anzufahren – und die italienischen Behörden die Pflicht, sie einfahren zu lassen. Nothafenrecht nennt man das.

Würden Sie das auch deutlicher sagen? Musste die italienische Regierung Carola Rackete in den Hafen einfahren lassen?

Ich kann Ihnen diese Frage leider nicht beantworten. Weil ich nicht alle Fakten kenne und weil ich mich mit dem italienischen Recht nicht auskenne, um die Situation juristisch genau zu bewerten.

Sie müssen sich das so vorstellen: Wir haben das internationale Seerecht, wir haben die Genfer Flüchtlingskonvention, wir haben das staatliche Recht – im Fall Racketes die Gesetze in Italien und den Niederlanden, denn die "Sea -Watch 3" fuhr unter niederländischer Flagge.

Es gibt also mehrere Rechtsordnungen, die für einen bestimmten Fall gelten. So können Widersprüche entstehen. Auch in der wissenschaftlichen Literatur wird viel darüber diskutiert, wie die Gesetze in ihren Beziehungen zueinander ausgelegt werden müssen.

Bleiben wir beim Beispiel "Sea-Watch 3". Welche Möglichkeiten haben Kapitäne, die Geflüchtete aufnehmen?

Carola Rackete hat sich auf den Weg Richtung EU gemacht und irgendwann war Lampedusa der naheliegendste und sicherste Hafen. Deswegen hatte sie auch allen Grund, diesen anzusteuern. Aber die Pflicht dazu hatte sie nicht.

In der Theorie gibt es beispielsweise auch die Möglichkeit, ein großes medizinisches Versorgungsschiff im Mittelmeer ankern zu lassen. Bringt ein Kapitän die aufgenommenen Geflüchteten dort in Sicherheit, hat er seine Pflicht getan.

Gerade in sozialen Netzwerken schrieben viele Kritiker, dass Rackete die Menschen hätte nach Libyen bringen sollen.

Staatlichen Schiffen innerhalb des Europäischen Rates ist es sogar verboten, Geflüchtete zurück nach Libyen zu bringen. Bei nicht-staatlichen Organisationen geht man davon aus, dass die gleiche Regelung gilt. Man kann also mit guten Argumenten davon ausgehen, dass Rackete die Geflüchteten nicht nach Libyen hätte bringen dürfen.

Glauben Sie, dass das Seerecht wegen der Flüchtlingssituation verändert werden muss?

Das internationale Seerechtsübereinkommen gilt universell, daran halten sich fast alle Staaten der Welt. Länder in Südostasien oder Südamerika haben kein Interesse daran, es zu ändern. Sie sind von der Flüchtlingssituation zwischen Afrika und Europa nicht betroffen. Es käme also nur eine Lösung auf europäischer Ebene in Betracht.

Es braucht neue Regelungen und alte müssen möglicherweise verändert oder ergänzt werden. Daran arbeitet die Politik. Aber es ist schon bezeichnend, dass das Problem seit spätestens 2015 besteht – und vier Jahre später noch immer keine Lösung gefunden ist. Man kann sich nicht darauf einigen, wer für die Geflüchteten zuständig sein, wer sie aufnehmen soll.

Wie nehmen Sie als Rechtsexperte, der die Gesetze kennt, die emotionalen Debatten rund um die Seenotrettung wahr?

Meiner Meinung nach sind Gesetze dafür da, um Menschen zu dienen und nicht umgekehrt. Oftmals verabschieden jedoch diejenigen Gesetze, die eine gewisse wirtschaftliche Macht oder großen Einfluss haben.

Dabei kommen unter Umständen Regelungen heraus, die ihnen besonders entgegenkommen, die aber andere Menschen, die weniger Macht haben, benachteiligen. In Teilen trifft das sicher auch auf die Seenotrettung zu.

Zur Person: Der promovierte Rechtswissenschaftler Oliver Daum ist freier Mitarbeiter am Institut für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Internationales Seerecht und Humanitäres Völkerrecht.
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