Mit einem Wahlkampf-Song im Stil von Falco will der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bei der Wien-Wahl Stimmen holen. Die Privatstiftung der Pop-Ikone ist damit jedoch keineswegs einverstanden und kündigte nur zwei Tage nach der Veröffentlichung an, rechtliche Schritte einzuleiten.

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Österreichs bekanntester Rechtspopulist Heinz-Christian Strache bekommt wegen seines Wahlkampfsongs Ärger mit den Nachlassverwaltern des Sängers Falco.

Die Falco Privatstiftung teilte am Samstag mit, sie habe rechtliche Schritte wegen des Lieds gegen die Partei "Team HC Strache" eingeleitet, mit der der Ex-Vizekanzler und frühere FPÖ-Chef, der 2019 über die Ibiza-Affäre gestürzt war, sein Comeback bei der Wiener Landtagswahl am 11. Oktober anstrebt.

Stein des Anstoßes ist Straches am Donnerstag veröffentlichtes Wahlkampfvideo "HC is back!". "Das im Video verwendete Lied imitiert unverkennbar Stimmlage, Tonfall, Sprachmelodie und Dialekt, wie sie für Falco charakteristisch sind", beschwerte sich die Stiftung des 1998 verstorbenen Sängers in einer Mitteilung. "Das Team HC Strache nutzt derart den hohen Wiedererkennungswert der Stimme Falcos für Zwecke der eigenen Wahlwerbung." Die Stiftung hatte 2019 bereits erwirkt, dass die FPÖ Lieder von Falco nicht ohne Erlaubnis bei Wahlkampfveranstaltungen spielen dürfe.

Falco-Stiftung geht gegen Strache-Song vor: Strache "gelassen"

Strache selbst sieht nach eigenen Angaben kein Problem: Eine an Falco angelehnte Stimme falle nicht unter Urheberrechte. Melodien oder Zitate des Künstlers seien nicht verwendet worden.

"Wir sehen daher einer Klage sehr gelassen entgegen", hieß es am Samstag auf Straches Facebook-Seite. "Aber eine prima Werbung für uns!" (dpa/kad)

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