Die Bundeswehr plant, Deutsche und ihre Angehörigen am Samstag aus der vom Coronavirus am stärksten betroffenen chinesischen Region zurückzuholen. Das Auswärtige Amt erklärt in einem Schreiben, wer mitfliegen darf - und wer nicht.
Die Bundesregierung plant den Rückholflug der Bundeswehr für Deutsche und ihre Angehörigen aus der vom Coronavirus am stärksten betroffenen chinesischen Provinz Hubei für Samstag. Sicher war das aber auch am Donnerstag noch nicht. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur lag bis zum frühen Nachmittag noch keine Genehmigung der chinesischen Seite vor.
In der Region um die chinesische Millionenstadt Wuhan halten sich 90 Deutsche und Angehörige auf. In einem Schreiben, das der dpa vorliegt, informierte das Auswärtige Amt sie über den geplanten Starttermin und die Bedingungen für die Mitreise. Dabei handelt es sich vor allem um folgende Punkte:
- Das Angebot des Mitflugs gilt für die angeschriebenen deutschen Staatsangehörigen, ihre Ehepartner und ihre Kinder.
- Es dürfen nur Personen ausreisen, die zum Zeitpunkt der Ausreise gesund sind. Die chinesischen Behörden werden vor dem Einstieg in den Flieger einen Gesundheitscheck durchführen und können bei Symptomen oder Verdacht auf eine Erkrankung die Ausreise verweigern.
- Das Verfahren nach Einreise in Deutschland werde zwischen den zuständigen Gesundheitsbehörden abgestimmt. "Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Mobilität in der ersten Zeit in Deutschland deutlich eingeschränkt wird", heißt es in dem Schreiben des Auswärtigen Amts.
- Die überwiegenden Kosten des Flugs wird die Bundesregierung tragen, die Passagiere müssen sich allerdings beteiligen. "Die konkrete Höhe der Kostenbeteiligung steht bisher nicht fest. Sie wird sich an der Höhe eines normalen Economy-Flugtickets orientieren", heißt es in dem Schreiben.
© dpa
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