Flüchten Ukrainer vor dem Krieg in ihrem Land nach Deutschland, können sie Bürgergeld bekommen. Nun aber mehrt sich Kritik an diesem Vorgehen: Die Stimmen werden lauter, die staatliche Unterstützung zu verringern.
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai fordert geringere staatliche Leistungen für Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland flüchten. "Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen", sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der "Bild"-Zeitung. Ähnliche Forderungen waren bereits wiederholt aus der Union gekommen, aber auch aus der FDP-Bundestagsfraktion.
Zuletzt hatte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) die Zahlung von Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge infrage gestellt und argumentiert, das Bürgergeld sei zum "Bremsschuh für die Arbeitsaufnahme" geworden. Ähnlich äußerte sich nun Djir-Sarai: "Wir haben überall Arbeitskräftemangel – etwa in der Gastronomie, auf dem Bau oder in der Pflege. Wir sollten nicht länger mit dem Geld der Steuerzahler Arbeitslosigkeit finanzieren, sondern müssen dafür sorgen, dass die Menschen in Arbeit kommen."
Rosemann hält dagegen
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, hielt in "Bild" dagegen: "Die Behauptung, das Bürgergeld verhindere die Arbeitsaufnahme von Ukrainern, ist falsch." Erst durch das Bürgergeld und die Arbeit der Jobcenter hätten ukrainische Flüchtlinge Zugang zu arbeitsmarktpolitischer Unterstützung.
Kriegsflüchtlinge aus dem von Russland angegriffenen Land können in Deutschland seit Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung (damals noch Hartz IV, heute Bürgergeld) erhalten - anstelle der geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darauf hatten sich damals Bund und Länder verständigt. Begründet wurde die Änderung unter anderem damit, dass Flüchtlinge aus der Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten.
Geflüchtete Ukrainer dürfen hierzulande auch arbeiten. Anspruch auf Bürgergeld haben sie wie üblich nur, wenn sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.
Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung einen "Job-Turbo" angekündigt, um Geflüchteten mit Bleibeperspektive eine schnellere Vermittlung in Arbeit zu ermöglichen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt, etwa 400.000 Geflüchtete direkt aus ihren Sprachkursen in Jobs zu vermitteln, darunter rund 200.000 aus der Ukraine. Nach Zahlen von April wurden seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs etwa 160.000 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Arbeit gebracht. (dpa/mbo)
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