Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Klimaschutzgesetz unterzeichnet. Er habe demnach keine Verfassungswidrigkeit feststellen können. Dennoch hegen Klimaschutzverbände große Zweifel und kritisieren das Inkrafttreten scharf – sie sehen die Einhaltung der Klimaziele in Gefahr.
Bundespräsident
Das Gesetz war vom Bundestag Ende April beschlossen worden und hatte Mitte Mai den Bundesrat passiert. Die Prüfung des Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit durch das Bundespräsidialamt dauerte ungewöhnlich lang.
Keine evidente Verfassungswidrigkeit
Im Mittelpunkt der Prüfung habe dem Bundespräsidialamt zufolge die Vereinbarkeit mit den Vorgaben gestanden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss vom März 2021 aufgestellt hat.
"In seiner Prüfung ist der Bundespräsident zu dem Ergebnis gekommen, dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist", hieß es in einer Mitteilung.
Verkehrssektor verfehlt ständig Klimaziele
Mit der von der Bundesregierung durchgesetzten Neuregelung werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. Ein Nachsteuern ist künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dessen Verkehrssektor seine Klimaziele bisher nie erreicht hat, kann demnach aufatmen.
Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040.
An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings durch das von der Ampel-Koalition vorgelegte Gesetz nichts.
Mehrere Klagen gegen das Klimaschutzgesetz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits eine Verfassungsklage gegen das neue Klimaschutzgesetz angekündigt. Die Organisation kritisiert unter anderem, dass damit in der laufenden Legislaturperiode überhaupt keine Verpflichtung mehr zu zusätzlichen Anstrengungen für ein Einhalten der deutschen Klimaziele bestehen würde.
"Wir werden diese verfassungswidrige Politik nicht hinnehmen", erklärte am Montag DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Unsere 200 Seiten Klageschrift sind fertig und werden eingereicht, sobald das Gesetz in Kraft tritt." Am Dienstag will die Organisation weitere Schritte bekanntgeben.
Ebenfalls klagen will der Umweltverband BUND. Dieser nehme "diesen Rechtsbruch nicht einfach hin", erklärte auch BUND-Vorsitzender Olaf Brandt. Deutschland vertage den Klimaschutz mit dem neuen Gesetz weiter in die Zukunft.
Eine dritte Klage kommt von Greenpeace. Die Bundesregierung stelle sich mit dem neuen Klimaschutzgesetz "einen Blankoscheck für Untätigkeit beim Klimaschutz aus", betonte Marissa Reiserer von Greenpeace. Dagegen werde die Organisation "zusammen mit Germanwatch und tausenden Menschen klagen". (afp/dpa/lla)
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