• Justizministerin Lambrecht will die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung schließen.
  • Dafür soll der Straftatbestand "verhetzende Beleidung" eingeführt werden.
  • Entsprechende Verstöße sollen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Verhetzende Beleidigungen etwa von Juden, Muslimen, aber auch Menschen mit Behinderung oder Homosexuellen sollen zur Straftat werden. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will damit die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung im Strafrecht schließen. Am Mittwoch soll das Kabinett ihren Entwurf beschließen.

Dann soll es mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn jemand andere in ihrer Menschenwürde angreift, indem er sie wegen ihrer Herkunft, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet.

Neuer Straftatbestand: "verhetzende Beleidigung"

Bisher waren die Gerichte in solchen Fällen meist machtlos, etwa bei Hass-Mails an Mitglieder des Zentralrats der Juden. Als Volksverhetzung gilt so etwas nämlich nur, wenn die Aufstachelung zum Hass öffentlich geschieht und "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".

Der neue Straftatbestand "verhetzende Beleidigung" soll in den Gesetzentwurf zu Feindeslisten aufgenommen werden, der bereits im Bundestag beraten wird und kurz vor dem Beschluss steht. Damit soll die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit strafbar werden. Erst im April kursierte unter der Bezeichnung "Todesliste deutscher Politiker" eine solche Liste mit den Namen aller Abgeordneten, die im Bundestag für die umstrittene Corona-Notbremse des Bundes gestimmt hatten. (dpa/mko)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.