• 14 Monate nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle ist der Täter verurteilt worden.
  • Das Oberlandesgericht in Naumburg erklärte den Angeklagten Stephan Balliet für schuldig.
  • Nun muss er lebenslang in Haft.

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Das Oberlandesgericht Naumburg hat den rechtsextremistischen Attentäter von Halle zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Die Richter sprachen den 28-Jährigen am Montag in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreichen Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Richterin spricht von "feigem Anschlag"

Es sei ein "feiger Anschlag" gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens bei der Urteilsverkündung am Montag. Der Angeklagte habe an vielen Stellen seine Taten und Motive relativiert. Der Mann reagierte mit ausdruckslosem Gesicht auf den Urteilsspruch und begann, sich Notizen zu machen.

Knapp drei Stunden hatte die von der Tat sichtlich gerührte Mertens zuvor begründet, warum sie und ihre vier Kollegen vom Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Naumburg die härteste Strafe verhängt haben, die das deutsche Recht vorsieht.

Jahrelang habe der Terrorist "in seinem Kinderzimmer gehockt" und seine Tat vorbereitet. Am Ende funktionierte so gut wie nichts davon: Nicht einen Einzigen der Menschen, die der Attentäter töten wollte, tötete er am Ende.

Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche Stephan Balliet versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten.

Aber seine Waffen klemmten, seine Sprengsätze verpufften, so gut wie niemand verfolgte den Livestream der Tat im Internet. Einen Versager hatten viele Prozessbeteiligte den Attentäter immer wieder genannt - auch er selbst.

Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S. - aus Frust über sein eigenes Versagen, wie Mertens urteilte.

Auf seiner Flucht schoss der Mann auf Polizisten, fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an und schoss in einem Dorf bei Halle einen weiteren Mann sowie eine Frau an, nachdem sie ihm ihr Auto nicht geben wollten. "Herr Balliet mir fehlen die Worte, dies sachlich zu bewerten, wie es meine Aufgabe ist", sagte Mertens.

In einer Werkstatt erpresste der damals 27-Jährige dann ein Taxi, das die Polizei mit Hilfe des Taxifahrers orten konnte. Anschließend nahmen Polizisten ihn fest.

Vorbereitung der Tat im Kinderzimmer bleibt unbemerkt

Ein wesentlicher Teil seines Planes hat jedoch funktioniert: Er konnte sich in seinem Kinderzimmer jahrelang und minuziös auf seinen Anschlag vorbereiten, ohne dass der Staat etwas davon mitbekam. Er konnte sich Bauanleitungen und Waffenbauteile beschaffen, ohne dass auch nur ein einziger Sicherheitsmechanismus der Behörden gegriffen hätte.

Sein Kinderzimmer, ein Computer, die Werkstatt seines Vaters und sehr viel Zeit haben dem Attentäter genügt, um vom Staat unbemerkt eine der schlimmsten antisemitischen Anschläge der Nachkriegszeit zu planen und zu verüben.

Der Attentäter radikalisierte sich zunächst mit Computerspielen. Spiele, in denen man Waffen bauen musste, in denen man als Nazi im Zweiten Weltkrieg kämpft. Die dafür zuständige Ermittlerin des Bundeskriminalamtes (BKA) musste allerdings einräumen, diese Spiele nie gespielt zu haben. Sie sei auch keine Gamerin.

Niemand beim BKA hatte sich offenbar angesehen, wo genau der Terrorist die geistige Nahrung für seine abscheulichen Pläne fand.

Neben den Onlinespielen waren außerdem sogenannte Imageboards, einfache und anonyme Foren im Internet, maßgeblich für die Radikalisierung des Mannes, wie der Prozess zeigte.

Auf vielen dieser Boards tauschen sich Rechtsextreme aus und huldigen ihren Vorbildern. Das hätten die Behörden spätestens nach dem Anschlag von Christchurch im Frühjahr 2019 wissen können, denn auch diese Tat war in derartigen Foren vorbereitet und verbreitet worden.

Weder bevor, noch nachdem der 28-Jährige die Tat dort angekündigt hatte, wurden diese Foren von deutschen Ermittlungsbehörden beobachtet. Der Staat verpasste somit nicht nur die Ankündigung der Tat, sondern auch die Reaktionen der Szene und möglicher Trittbrettfahrer.

Zentralrat der Juden sieht in Urteil ein Zeichen gegen Antisemitismus

Der Zentralrat der Juden in Deutschland wertete den Prozess und das Urteil gegen den Attentäter auf die Synagoge von Halle als wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus. Das Verfahren sollte Vorbild für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Deutschland sein, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Montag.

"Nicht selten erleben wir in der Justiz eine Sehschwäche auf dem rechten Auge", sagte Schuster. "Im Prozess gegen den Halle-Attentäter wurde hingegen genau hingesehen. Diese Haltung, nicht der Täter, sollte Nachahmer finden."

"Heute ist ein wichtiger Tag für Deutschland. Denn das Urteil macht deutlich, dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft", erklärte Schuster weiter. Der Attentäter habe bis zum Schluss keine Reue gezeigt, sondern an seinem hasserfüllten antisemitischen und rassistischen Weltbild festgehalten.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, das Urteil gebe "Trost, darf uns aber nicht ruhen lassen". In der Zukunft müsse es nun darum gehen, weiter die Hintergründe und den Kontext zu erforschen, um besser zu verstehen, wie künftig solche Taten verhindert werden könnten.

"Denn der Täter mag allein gehandelt haben, aber er bewegte sich in einem Resonanzraum, wo er insbesondere in der digitalen Welt Inspiration und Bestätigung fand und sich offenbar immer weiter radikalisieren konnte", sagte Klein.

Das BKA gleiche bei den Ermittlungen einem "humpelnden Patienten, der der Zeit hinterherläuft" hatte Nebenklage-Anwalt David Hermann den Ermittlern vorgeworfen. "Wir kriegen hier ständig Versatzstücke vom BKA".

Eine Nebenklägerin bezeichnete die Arbeit der Sicherheitsbehörden als "erbärmlich". Eine weitere Nebenklägerin sagte, dass jeder Jugendliche, den man zwei Wochen vor einen Rechner setze, mehr Fachwissen über die Internet-Machenschaften des Angeklagten angesammelt hätte als die Polizei.

Valentin Hacken: "Behörden zeigen wenig Fähigkeiten und wenig Interesse"

"Es ist schon sehr bedenklich, wie wenig Fähigkeiten und wie wenig Interesse die ermittlungsführenden Behörden gezeigt haben", resümierte Valentin Hacken vom Bündnis Halle gegen Rechts, der jeden Prozesstag vor Gericht verfolgt hatte. "Da war für mich nicht zu erkennen, dass sie ernsthaft verstanden haben, wie die Radikalisierungsbiografie des Angeklagten aussieht." Genau das sei aber wichtig, um solche Biografien früher zu erkennen, sagt Hacken. "Damit würde man solche Taten verhindern und müsste nicht hinterher aufklären, wie es dazu gekommen ist, es Tote und Verletzte gibt."

Auch Mertens ließ am Montag erkennen, dass sie auf diesem Gebiet dringenden Handlungsbedarf sieht. Die Richterin betonte, wie dringlich die Einrichtung einer Online-Polizei ist, an der der Staat bereits arbeitet.

Einer der größten Prozesse von Sachsen-Anhalt geht zu Ende

Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff von der CDU begrüßte das auf die Ermittlungspannen folgende Urteil. Dieses zeige "in großer Klarheit, dass wir in einem wehrhaften Rechtsstaat leben". In ihm hätten alle Formen von Antisemitismus, Rassismus und Hass keinen Platz, würden konsequent verfolgt und zögen deutliche Strafen nach sich.

Der Prozess lief seit Juli vor dem OLG Naumburg, aus Sicherheits- und Platzgründen fand er jedoch in Magdeburg statt. Der 28-jährige Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.

Mit dem Urteil folgten Mertens und die vier weiteren Richter der Forderung von Bundesanwaltschaft und Nebenklage.

Das Verfahren war einer der größten und meist beachteten Prozesse in der Geschichte Sachsen-Anhalts. 79 Zeugen und 15 Sachverständige befragte die Kammer an den 25 Prozesstagen. 45 Überlebende und Hinterbliebene waren als Nebenkläger zugelassen. 23 Anwälte vertraten diese in dem seit Juli laufenden Prozess.

Allein die Schlussvorträge der Überlebenden hatten drei Prozesstage gedauert, viele hatten dabei oder zuvor im Zeugenstand selbst das Wort ergriffen. Fast alle hatten von schweren psychischen Folgen der Tat berichtet. (dpa/afp/thp/ank/hau)

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