Die Thüringer AfD klagt gegen Teile des Landesverfassungsschutz-Berichts 2021, in dem ihre Einstufung als gesichert rechtsextrem begründet wird. Die Klage sei bereits Mitte August eingegangen, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Weimar auf Nachfrage. "Zur Zeit tragen die Verfahrensbeteiligten in den Klageverfahren zur Sache schriftlich vor." Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist unklar.
Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wurde im März 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Bericht für den Zeitraum 2021 beinhaltet eine ausführliche Begründung dieser Einstufung. Gegen die Einstufung an sich wehrt sich die AfD juristisch nicht.
Nach dpa-Informationen hält die AfD in der Klage mehrere Aussagen des Berichts für rechtswidrig und argumentiert, dass sie gegen das staatliche Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot verstießen. Demnach geht es unter anderem um eine Passage, in der der Thüringer AfD eine "Form extremistischer Islamfeindschaft" vorgeworfen wird sowie um die Punkte im Bericht "Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip", "Geschichtsrevisionismus". Nicht aufgegriffen wurde der Punkt "Verstöße gegen das Demokratieprinzip". Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.