• Die Transparenzplattform "FragDenStaat" hat Klage gegen mehrere Bundesministerien erreicht.
  • Es geht um Anfragen zu Treffen zwischen Regierung und Unternehmen beziehungsweise Verbänden.
  • Laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann jeder Mensch in Deutschland in solchen Fällen Auskunft fordern.

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Die Transparenzplattform "FragDenStaat" hat Klage gegen mehrere Bundesministerien vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Wie das Portal am Montag auf seiner Seite verkündete, geht es um die Herausgabe von Informationen zu Treffen mit Unternehmen und Verbänden. Hintergrund ist die Kampagne "Lobbyregister selbstgemacht", in deren Rahmen die Seite im Herbst 2021 zusammen mit dem Portal "abgeordnetenwatch.de" und Freiwilligen eigenen Angaben zufolge 800 Anfragen an alle Ministerien geschickt hatte.

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann jeder Mensch in Deutschland unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit Auskunft von staatlichen Stellen fordern. Laut "FragDenStaat" lehnten die Bundesministerien die IFG-Anfragen mit der Begründung ab, diese seien "rechtsmissbräuchlich und zu unkonkret". In der online nachzulesenden Begründung einer von der Plattform unterstützten Klage heißt es über die Bundesrepublik: "Soweit die Beklagte sich daran stört, dass mit der Kampagne – auch – die Herstellung von Transparenz über das von der Bundesregierung eingeführte Lobbyregister hinaus verfolgt werden soll, kann sie aus diesem subjektiven Störgefühl keine Rechtsmissbräuchlichkeit der Kampagne ableiten."

Lobbyismus-Anfrage: Transparenz als Ziel

Ziel des IFG ist laut offizieller Zielsetzung des Gesetzentwurfs von 2004 nämlich, "die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger:innen im Interesse einer konsensorientierten Kooperation mit staatlichen Behörden zu stärken, um die Akzeptanz staatlichen Handelns zu fördern sowie die Kontrolle der Verwaltung zu verbessern und Korruption zu bekämpfen (...)". Konkret geht es unter anderem um Treffen zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesverband der deutschen Banken, bei dem die Polizei 2020 im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerbetrug Durchsuchungen durchführte.

"Es geht mit der Anfrage dabei um die Herstellung von Transparenz über die Einflussnahme auf politische Prozesse im Bereich der Finanzmarktpolitik. Gerade die Skandale im Finanzmarktbereich, auf die der Kläger im Verwaltungsverfahren bereits hingewiesen hat, haben gezeigt, dass es für die Öffentlichkeit wichtig ist, Informationen über Lobbyaktivitäten im Finanzmarktbereich zu erhalten", heißt es dazu in dem oben genannten Schreiben.

Zuletzt hatte "FragDenStaat" unter anderem versucht, Auskunft zu Treffen zwischen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem Vorgänger Gerhard Schröder (SPD) zu erhalten. Die Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag Verbesserungen im Bereich Lobbyismus und Transparenz vorgenommen.

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