Der ehemalige Chefredakteur der türkischen Zeitung "Cumhuriyet", Can Dündar, hat die Situation in der Türkei nach dem Putsch 2016 mit der Lage in Deutschland nach dem Reichstagsbrand 1933 verglichen.
"Es gibt leider wahnsinnig besorgniserregende Parallelen zwischen diesen historischen Prozessen", sagte Dündar am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin". Angesprochen auf die Wiederwahl des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Ende Juni sagte Dündar, gerade die Deutschen müssten wissen, "dass auch ein Diktator gewählt werden kann".
Ausnahmezustand in der Türkei endet in der Nacht zum Donnerstag
In der Türkei endet in der Nacht zum Donnerstag der Ausnahmezustand. Er war fünf Tage nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 verhängt und seither sieben Mal verlängert worden. Die Maßnahme hatte die bürgerlichen Freiheiten in der Türkei deutlich eingeschränkt. Unter dem Notstandsrecht wurden rund 80.000 Menschen in der Türkei inhaftiert, darunter zahlreiche Journalisten.
Dündar, der seit Juli 2016 in Deutschland im Exil lebt, zeigte sich trotz des Endes des Ausnahmezustands pessimistisch. Die Aufhebung erfolge nur, weil "Erdogan ihn nicht mehr braucht". Wegen der umfangreichen neuen Befugnisse für den Präsidenten werde sich die Situation nicht bessern. Im Gegenteil: "Für die Medien wird es noch schlimmer werden", sagte Dündar, gegen den in der Türkei ein Verfahren wegen "Spionage" läuft.
Erdogan am 24. Juni wiedergewählt
Präsident Erdogan war am 24. Juni wiedergewählt worden. Am Tag seiner Vereidigung trat das neue Präsidialsystem in Kraft, in dem der Staatschef zugleich Regierungschef ist und die gesamte Exekutivgewalt innehat. Der Präsident kann somit auch ohne die Sonderrechte eines Ausnahmezustandes Präsidialdekrete erlassen.
Dündar forderte die Bundesrepublik dazu auf, der Türkei gegenüber die demokratischen Werte zu verteidigen. "Deutschland ist der größte Partner der Türkei", sagte er. Was Deutschland sage, werde in der Türkei gehört. Wenn die Türkei sich in Richtung einer Diktatur entwickele, müsse Deutschland dagegen Einspruch erheben. © AFP
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