Ob die CDU wirklich ihre neue Parteiführung im Dezember wählen kann, ist nach wie vor offen. Steigende Infektionszahlen könnten die Pläne durchkreuzen, die Partei hätte mit Blick auf die Bundestagswahl im kommenden Jahr ein Problem. Auch der Koalitionspartner sieht Schwierigkeiten.

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CDU/CSU und SPD streben eine Corona-Notfallregelung für die Vorbereitung der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 an. Konkret geht es um das Verfahren zur Aufstellung der Kandidaten. Dazu müssen die Parteien bislang zwingend Parteitage oder vergleichbare Versammlungen einberufen. Dies könnte aber bei einer erneuten Verschärfung der Infektionslage schwierig bis unmöglich werden. In einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause beraten werden soll, wird vorgeschlagen, dies in Ausnahmesituationen auch durch eine Mischung aus Briefwahl und elektronischem Verfahren zu ermöglichen.

In dem Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wird darauf hingewiesen, dass es in einer - wie durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen - Situation, in der die Durchführung von Versammlungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, unzulässig sei, zur Kandidatenaufstellung auf diese zu verzichten. Denn das Bundeswahlgesetz bestimme, dass Wahlbewerber in Versammlungen benannt werden.

Abweichungen von Bestimmungen sollen zugelassen werden

Deshalb solle "für Fälle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt" das Bundesinnenministerium per Rechtsverordnung ermächtigt werden, Abweichungen von diesen Bestimmungen zuzulassen. Konkret wird vorgeschlagen, dass schriftlich Vorschläge eingereicht werden können und die Kandidaten sich schriftlich mit der Übersendung der Briefwahlunterlagen oder gegebenenfalls auch auf elektronischem Wege vorstellen können. Die Schlussabstimmung über die Nominierung muss dem Gesetzentwurf zufolge dann aber in geheimer Abstimmung per Briefwahl erfolgen.

Dabei sei zu sichern, dass jeder Stimmberechtigte - in der Regel sind dies die Parteimitglieder - ein Vorschlagsrecht habe, allen Kandidaten Gelegenheit gegeben werde, sich und ihr Programm vorzustellen und dass geheim gewählt werde. "Denn diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass die Kandidatenaufstellung die personale Grundlage für eine demokratische Wahl legen kann", heißt es in dem Gesetzentwurf. "Werden diese elementaren Regeln nicht eingehalten, so begründet das die Gefahr der Verfälschung des demokratischen Charakters der Wahl bereits in ihrer Grundlage und damit einen Wahlfehler."  © dpa

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