Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) will einen offenbar unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.
"Das Bamf will die für die Rückholung nötigen Schritte einleiten", sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zum Fall des Asylbewerbers, der aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden war.
Auch Anwältin des Flüchtlings rechnet mit baldiger Rückkehr
Auch die Anwältin des offenbar zu Unrecht abgeschobenen Asylbewerbers aus Afghanistan rechnet mit einer baldigen Rückkehr des 20-Jährigen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) "hat sich wegen der Rückholung bei mir nach Kontaktdaten erkundigt", sagte die Anwältin Sonja Steffen der Nachrichtenagentur AFP. "Das ist für mich die beste Nachricht des Tages", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Die Ausländerbehörde in Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern wusste nach den Worten Steffens von der laufenden Klage des Afghanen gegen die Asylablehnung.
Das Bamf gab zunächst keine Stellungnahme zu dem Fall ab. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) räumte am Mittwoch indes Fehler des Amtes ein.
Afghane wurde am 3. Juli nach Kabul abgeschoben
Nasibullah S. war am 3. Juli zusammen mit 68 anderen Afghanen von München aus nach Kabul abgeschoben worden, obwohl er gegen die Ablehnung seines Asylantrags beim Verwaltungsgericht Greifswald seit April 2017 klagte.
Das Bamf ging nach Angaben des Schweriner Innenministeriums davon aus, dass die Klage zu spät eingereicht worden sei und gab den Afghanen im Mai 2017 beim zuständigen Ausländeramt in Neubrandenburg zur Abschiebung frei.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Greifswald sagte nun, der Mann "hätte so nicht abgeschoben werden dürfen". Die Entscheidung, ob die Klage fristgerecht war, "lag in der Kompetenz des Gerichts".
Er verwies darauf, dass das Gericht das Bamf während des noch laufenden Verfahrens im August 2017 vorläufig informiert hatte, dass die Richter alle Fristen für gewahrt ansahen.
Ob dies der Ausländerbehörde in Neubrandenburg mitgeteilt wurde, ist unklar. Ein Sprecher des Landesinnenministeriums in Schwerin verwies jedoch darauf, dass die kommunale Ausländerbehörde an die Angaben des Bamf gebunden gewesen sei, wonach der Abschiebung nichts im Wege stand. (mgb/dpa/afp)
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