Das Urteil im NSU-Prozess ist gefallen. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch die Mitangeklagten müssen teils lange Haftstrafen antreten. Doch es wurde bereits Revision angekündigt. Das Wichtigste zu den Urteilen.
Nach über fünf Jahren und über 430 Verhandlungstagen ist der NSU-Prozess zu Ende gegangen. Alle Angeklagten wurden für schuldig befunden und zu Haftstrafen verurteilt.
Urteil gegen Beate Zschäpe: lebenslänglich
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess - Beate Zschäpe - wurde vom Oberlandesgericht München des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Mit dem Urteilsspruch folgt das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).
Das Gericht stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft nicht möglich.
Das Gericht ordnete aber keine anschließende Sicherungsverwahrung nach der Haft für Zschäpe an.
Die Urteile gegen die Mitangeklagten
Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer des NSU wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Auch Holger G. erhält eine Haftstrafe. Das Urteil gegen den NSU-Unterstützer sieht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung drei Jahre vor. Er hatte dem NSU-Trio eine Waffe übergeben und mit falschen Papieren ausgeholfen.
André E. wurde als NSU-Helfer ebenfalls wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt - zu zwei Jahren und sechs Monaten. Er half dem NSU-Trio bei der Tarnung. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.
Carsten S. wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. S. hatte den NSU-Terroristen die Waffe übergeben, mit der später der Großteil der Morde verübt worden waren. Zum Tatzeitpunkt war S. noch ein Heranwachsender.
Revision im NSU-Prozess angekündigt
Aktuell verliest das Gericht noch die Urteilsbegründung. Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer hat aber bereits Revision angekündigt. Damit wird das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) noch einmal überprüft.
Auch einige Nebenkläger-Anwälte überprüfen die Möglichkeit einer Revision: Ihnen waren die Urteile gegen die zwei Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André E. zu milde ausgefallen.
Für eine Revision muss allerdings die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen - und das könnte noch mehrere Monaten dauern.
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