- In Deutschland darf jeder Staatsbürger über 18 Jahren wählen.
- Doch manche nutzen ihr Wahlrecht nicht, indem sie eine ungültige Stimme abgeben.
- Welche Folgen das für die Bundestagswahl 2021 hat.
In der Bundesrepublik Deutschland herrscht das allgemeine Wahlrecht. Das bedeutet, jeder Staatsbürger über 18 Jahre, unabhängig von Geschlecht, Bildung, Konfession, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Bildung, hat das Recht, die Regierungsbildung mitzubestimmen. Gibt ein Bürger jedoch eine ungültige Stimme ab – absichtlich oder aus Versehen –, verschenkt er seine Chance auf politische Mitbestimmung.
Warum ungültig wählen?
Bei der Bundestagswahl 2017 waren 1,2 Prozent der Erststimmen und 1,0 Prozent der Zweitstimmen ungültig - und damit geringfügig weniger als noch bei der Wahl vier Jahre zuvor. Ein Großteil der ungültigen Stimmzettel bei einer Wahl entsteht aus Versehen.
Die Gründe sind Unwissenheit, Unachtsamkeit oder ein für manche zu kompliziertes Wahlsystem. Falsch oder gar nicht ausgefüllte Stimmzettel werden jedoch nicht gezählt – die Stimmen entfallen.
Doch neben Wählern, die versehentlich eine ungültige Stimme abgeben, gibt es auch solche, die absichtlich ihre Stimme ungültig machen. Die Intention dahinter ist meist Protest aus politischer Unzufriedenheit. Die Wähler fühlen sich von keiner Partei richtig vertreten oder hoffen, den etablierten Parteien durch diese Maßnahme zu schaden.
Doch wer absichtlich ungültig wählt, schadet damit vor allem sich selbst, denn er nimmt sich dadurch seine Chance auf politische Mitbestimmung.
Dennoch hält sich das Gerücht hartnäckig, man könne mit einem ungültigen Stimmzettel das Ergebnis der Wahl beeinflussen.
Wer nicht oder ungültig wählt, schadet den großen Parteien?
Einige glauben, dass man den großen Parteien schadet und die kleineren Parteien stärkt, wenn man ungültig wählt. Doch das stimmt so nicht.
An der rein prozentualen Verteilung der Stimmen ändert ein ungültiger Stimmzettel nichts, denn er wird einfach nicht mitgezählt. Wer eine kleinere Partei unterstützen möchte, sollte sie wählen, um ihre Chance zu erhöhen, die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen.
Ungültige Stimmen beeinflussen die Parteienfinanzierung
Ungültige Stimmen schlagen sich lediglich in der Statistik zur Wahlbeteiligung nieder, in der alle registrierten Wähler erfasst werden.
Die Parteienfinanzierung basiert jedoch auf den tatsächlich abgegebenen Stimmen. Nach der Stimmenauszählung erhält jede Partei pro Stimme einen Betrag von 0,70 bis 0,85 Euro, sofern sie die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat.
Die staatliche Parteienfinanzierung ist durch eine absolute Obergrenze gedeckelt, die allerdings jedes Jahr überschritten wird. Das bedeutet, dass die Ansprüche der Parteien regelmäßig höher sind als die tatsächlich ausgeschütteten Summen. Einziger Effekt von ungültigen Stimmen ist also, dass die Geldzuwendungen weniger stark gekürzt werden.
Wann ist der Stimmzettel ungültig?
Es gibt verschiedene Umstände, die eine Stimme ungültig machen. Damit Sie nicht umsonst ins Wahllokal gehen oder den Briefwahlzettel abgeben, sollten Sie bei der Wahl unbedingt auf diese Aspekte achten.
Der Wahlzettel wird ungültig, wenn …
- er nicht amtlich hergestellt ist,
- er nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist,
- er für einen anderen Wahlkreis gültig ist (ist der Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis im selben Bundesland gültig, wird nur die Zweitstimme gezählt),
- der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist,
- ein Vorbehalt oder Zusatz darauf vermerkt wurde.
Des Weiteren gelten mehrere in einem Umschlag abgegebene Stimmzettel als eine Stimme, sofern sie identisch ausgefüllt wurden oder nur einer von ihnen ausgefüllt ist. Andernfalls sind alle Stimmzettel ungültig. Ist der Stimmzettelumschlag leer, zählen beide Stimmen als ungültig.
Bei der Briefwahl gilt ein Stimmzettel außerdem als ungültig, wenn er nicht in einem amtlichen Stimmzettelumschlag abgegeben wurde oder der Umschlag einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält. © 1&1 Mail & Media
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