- Immer wenn eine Bundestagswahl ansteht, stellen sich viele Wahlberechtigte ähnliche Fragen:
- Wie funktioniert das Wahlsystem in Deutschland? Was ist denn nun der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme? Wer zieht am Ende in den Bundestag ein? Und worin besteht genau die Aufgabe der Parteien?
- Wir erklären die Grundlagen des deutschen Wahlsystems
Die Erststimme im deutschen Wahlsystem
Das Wahlsystem in Deutschland verbindet zwei Eigenschaften miteinander – erstens: Durch die Wahl von Direktkandidaten ist es personalisiert. Zweitens: Es wird das Verhältniswahlrecht angewandt. Für die Wahl der Direktkandidaten ist Deutschland in insgesamt 299 Wahlkreise unterteilt. In jedem Wahlkreis leben etwa 250.000 Menschen. Die Kandidaten werben um deren Erststimmen auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl. Um in einem Wahlkreis als Direktkandidat anzutreten, muss man im Übrigen kein Parteimitglied sein.
Mit der Wahl eines Direktkandidaten hat der Wähler direkten Einfluss darauf, wer ihn im Bundestag vertritt. Die Sieger der Wahlkreise haben auf der anderen Seite die Möglichkeit, sich für regionale Belange in der Bundespolitik einzusetzen.
Die Mehrheitswahl eines direkten Kandidaten hat allerdings auch einen großen Nachteil: Alle Stimmen, die nicht auf den Sieger entfallen sind, bleiben gänzlich unberücksichtigt. Wenn ein Direktkandidat beispielsweise mit 30 Prozent der Stimmen seines Wahlkreises in den Bundestag einzieht, repräsentiert er gewissenmaßen auch nur 30 Prozent der Wähler.
Wahlsysteme wie das der USA, die ausschließlich nach einem solchen Mehrheitswahlreicht funktionieren, können sogar mitunter die Mehrheitsverhältnisse im Land verzerrt wiedergeben. So hatte George W. Bush bei den Wahlen 2000 insgesamt zwar weniger Stimmen als Al Gore gesammelt. Durch das reine Mehrheitswahlrecht konnte er dennoch mehr Wahlmännerstimmen für die Präsidentschaftswahl gewinnen. Das ist einer der Gründe dafür, dass in Deutschlands Wahlsystem eine Zweitstimme vorgesehen ist.
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Die Zweitstimme im deutschen Wahlsystem
Mit der Zweitstimme wählen die deutschen Bürger eine der Parteien. Bei der Zweitstimme kommt das Verhältniswahlrecht bei der Bundestagswahl zur Anwendung: Gewinnt eine Partei 10 Prozent der Stimmen bei der Wahl, bekommt sie auch 10 Prozent der Sitze im Bundestag. Dadurch geht keine der abgegebenen Stimmen verloren.
Eine Einschränkung entsteht nur durch die Fünf-Prozent-Hürde. Mit ihr wollten die Verfasser des Grundgesetzes verhindern, dass das Parlament durch die Existenz vieler kleiner Splitterparteien handlungsunfähig wird. Welche Abgeordneten für die Parteien in den Bundestag einziehen, hängt von der jeweiligen Landesliste ab. Der Wähler hat also im Gegensatz zur Erststimme nur mittelbaren Einfluss darauf, welche Abgeordneten ihn im Parlament vertreten.
So werden Erst- und Zweitstimme verrechnet
Im Bundeswahlgesetz ist die Mindestgröße des Bundestages auf 598 Mitglieder festgelegt. Wie setzt sich das Parlament nun zusammen? 299 Sitze gehen wie erwähnt an die Sieger aus den Wahlkreisen. Die restlichen Sitze werden über die Kandidaten der Landeslisten besetzt. Jedem Bundesland wird ein bestimmtes Kontingent an Sitzen zugeordnet, das von der Bevölkerungszahl abhängt.
Eine Partei, die bundesweit weniger als 5 Prozent erreicht hat, bleibt auch dann von der Zuteilung ausgeschlossen, wenn sie in einigen Bundesländern die Fünf-Prozent-Hürde überwinden konnte. Meist sitzen im Bundestag mehr als 598 Abgeordnete.
Die zusätzlichen Sitze, Überhangmandate genannt, ergeben sich dann, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate gewinnt, als es dem Zweitstimmenanteil entspricht. Direktmandate dürfen im deutschen Wahlsystem nicht gestrichen werden. Der Umgang mit den Überhangmandaten ist allerdings umstritten.
Das Wahlsystem wurde in Deutschland 2013 geändert
Vor der Wahl 2013 verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz. Dieses legt fest, dass Parteien für die Überhangmandate einer anderen Partei sogenannte Ausgleichsmandate bekommen. Warum der Ausgleich? Ziel ist es, dass das Verhältnis aus den Zweitstimmen nicht durch unausgeglichene Überhangmandate verfälscht wird.
Der Gesetzgeber sieht eben vor, dass die Zweitstimme die politischen Kräfteverhältnisse im Land wiedergibt. Auf diesen Missstand hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 hingewiesen.
Einen Nachteil hat die Ausgleichsregelung: Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Bundestag dadurch übermäßig aufgebläht wird. Dabei gilt: Je mehr Parteien im Bundestag vertreten sind, desto mehr Ausgleichsmandate entstehen.
Einen Bundestag mit nur 598 Sitzen hat es in der Geschichte übrigens noch nie gegeben. Überhangmandate waren also schon immer ein relevantes Thema in Deutschlands Wahlsystem.
Wer überwacht den Ablauf der Bundestagswahlen?
Für die Organisation und den Ablauf von Europa- und Bundestagswahlen ist der Bundeswahlleiter zuständig. Zu seiner Aufgabe gehört es, …
- … den Bundeswahlausschuss zu gründen und den Vorsitz zu übernehmen.
- … mit dem Bundeswahlausschuss festzulegen, welche Parteien an der anstehenden Bundestagswahl teilnehmen.
- … die Entscheidung des Ausschusses bekanntzugeben und Beschwerden entgegenzunehmen.
- … zu erfassen, welche wahlberechtigten Deutschen im Ausland leben. Diese müssen sich vor der Wahl bei der Gemeinde ihres letzten Wohnorts melden.
- … das amtliche Wahlergebnis bekanntzugeben.
Verwendete Quellen:
- Bundeszentrale für politische Bildung: Wahlhilfe zur Bundestagswahl 2021
- Bundeszentrale für politische Bildung: Erst- und Zweitstimme
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