Am 23. Februar 2025 steht die Bundestagswahl an, bei der die Stimmabgabe per Briefwahl oder im Wahllokal möglich ist. Wenn Sie sich für die Stimmabgabe im Wahllokal entscheiden, sollten Sie wichtige Verhaltensregeln beachten. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann dazu führen, dass Ihre Stimme für ungültig erklärt wird.

Bundestagswahl

Neutralität wahren

Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, in dieser Zeit kann gewählt werden. Es gibt keine spezielle Kleiderordnung, d.h. vom Anzug über legere Winterkleidung bis hin zum Jogginganzug ist alles erlaubt. Einzige Ausnahme sind Kleidungsstücke mit politischen Aussagen wie Parteisymbole oder Slogans. Im Wahllokal und in seiner unmittelbaren Umgebung gilt Neutralität, das Tragen solcher Kleidung kann zum Verweis aus dem Wahllokal führen.

Politische Diskussionen sind tabu

Das gilt auch für politische Diskussionen: Sie sollten nicht im Wahllokal, sondern außerhalb geführt werden. Solche Regelungen schützen die Wahlfreiheit, indem sie verhindern, dass Wählerinnen und Wähler in ihrer Stimmabgabe beeinflusst werden.

Selfie-Verbot in der Wahlkabine

Für viele Menschen gehört es mittlerweile dazu, ihren Alltag in sozialen Medien wie Instagram zu teilen. Ein Selfie in der Wahlkabine verstößt jedoch gegen das Wahlgeheimnis und ist daher seit der Bundestagswahl 2017 streng verboten. Gleiches gilt für das Fotografieren und Filmen des ausgefüllten Stimmzettels. Auch außerhalb der Wahlkabine kann der Wahlvorstand Foto- und Videoaufnahmen untersagen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und keine äußeren Einflüsse die Wahlentscheidung beeinflussen.

Zu zweit in die Wahlkabine? Nur in Ausnahmefällen

Grundsätzlich darf sich nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Es ist daher nicht erlaubt, die Wahlkabine gemeinsam mit einer anderen Person zu betreten oder den Stimmzettel gemeinsam auszufüllen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, die auf die Unterstützung einer Begleitperson angewiesen sind. Auch Kleinkinder dürfen mitgenommen werden, solange das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Keine Eile in der Wahlkabine: Nehmen Sie sich Zeit

In der Wahlkabine finden Sie in der Regel einen Stift, um Ihre Stimme abzugeben, doch Sie können auch gerne Ihren eigenen Stift mitbringen. Es gibt keine Zeitbegrenzung für Ihren Aufenthalt in der Wahlkabine, und niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Eine dauerhafte Besetzung der Wahlkabine ist nicht erlaubt. Auch andere Wähler müssen noch die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben.

Kritzeleien und Kommentare machen Ihre Stimme ungültig

Ob Kreuze, Haken oder Umrandungen - Ihre Stimmabgabe kann ganz individuell erfolgen. Solange der Wählerwille eindeutig erkennbar ist, bleibt die Stimme gültig. Zusätzliche Äußerungen, Zeichnungen oder Kommentare auf dem Stimmzettel sind jedoch tabu, da sie den Stimmzettel ungültig machen können. In solchen Fällen muss der Wahlvorstand nach der Wahl entscheiden, ob die Stimme gültig ist oder nicht. Die Angabe Ihres Namens oder Ihrer Adresse auf dem Stimmzettel ist jedoch immer ungültig, da dies gegen das Wahlgeheimnis verstößt.

Verwendete Quellen:

Bundestagswahl 2025: Fehler, die Sie im Wahllokal nicht machen sollten

Bald ist Bundestagswahl und da gilt: Vorsicht in der Wahlkabine. Durch vermeintliche Kleinigkeiten könnte unsere Stimme ungültig werden. Was allerdings in der Wahlkabine erlaubt ist: sich Zeit lassen. Wenn Sie sich lange nicht entscheiden können, welche Parteien Sie wählen wollen, müssen Sie sich durch andere Personen nicht gehetzt fühlen.
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