Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die FDP-Kritik an Überlegungen zur Schaffung von Tausenden neuen Stellen für die geplante Kindergrundsicherung zurückgewiesen.
"Es geht um Verwaltungsvereinfachung", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider am Mittwoch im Deutschlandfunk. Diesen "vergifteten Begriff der Bürokratie", den die FDP benutze, könne er so nicht stehen lassen.
Bundesfamilienministerin
Schneider unterstützte die Position der Ministerin, dass die neuen Stellen der Entlastung der Betroffenen dienen. "Und das ist für mich das Gegenteil von Bürokratie, was da geplant ist." Eltern solle es "erleichtert werden, einen Antrag zu stellen, darüber informiert zu sein, dass es die Möglichkeit gibt. Und dann sollen wir alle letztlich davon profitieren, indem die Kinder aus der Armut geholt werden", so Schneider.
Auch eine Sprecherin des Familienministeriums verteidigte am Mittwoch erneut die anvisierte Schaffung Tausender neuer Stellen. Die Größendimension von 5000 Stellen sei eine Einschätzung, die auch von der Bundesagentur für Arbeit geteilt werde, erklärte sie.
Wenn mehr Kinder künftig die Leistungen der Kindergrundsicherung in Anspruch nehmen sollten, erfordere das einen entsprechenden "Aufbau von Personal", sagte sie. Und das sei wiederum wichtig, weil die Bundesregierung mit den Leistungen derzeit "noch nicht alle antragsberechtigten Kinder erreiche". Das solle sich durch die Kindergrundsicherung ändern.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands Schneider betonte, dass es neben der Vereinfachung von Prozessen auch nötig sei, mehr Geld für die Familien bereitzustellen. "Wenn man Kinderarmut bekämpfen will, dann kann man auch jetzt schon ohne irgendeine Verwaltungsumstellung hingehen und die Regelsätze im Bürgergeld erhöhen", sagte er.
Mit der Kindergrundsicherung sollen ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden. Sie gilt als das sozialpolitische Prestigeprojekt der Grünen. Das Kabinett verabschiedete im September einen Gesetzentwurf mit dem Ziel, dass die Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Derzeit befindet sich das Projekt im parlamentarischen Verfahren - und kommt nur schleppend voran. © dpa
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