- Beziehern von Gas und Fernwärme wird der Dezemberabschlag erlassen, zudem gibt es einen weiteren Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen.
- Am 8. Dezember findet ein bundesweiter Warntag statt - erstmal auch über Cell Broadcast auf viele Smartphones. Es gibt einen neuen Fahrplan der Deutschen Bahn, mit Preiserhöhungen unterhalb der Inflationsrate.
Neuigkeiten für Verbraucher kurz vor dem Jahreswechsel: Neben weiteren Entlastungen für die hohen Energiepreise gibt es im Dezember einen bundesweiten Warntag, einen neuen DB-Fahrplan und einen neuen Schutz vor Abzocke bei Handyanrufen. Für alle, die an Weihnachten Pakete und Karten verschicken wollen, dürfte zudem interessant sein, bis wann sie ihre Präsente und Grüße auf den Weg gebracht haben sollten.
Pakete und Karten rechtzeitig verschicken
Die Deutsche Post DHL hat auf ihrer Website die Daten veröffentlicht, zu denen Pakete, Briefe und Weihnachtskarten spätestens verschickt werden sollten, damit sie noch rechtzeitig vor Heiligabend ankommen. Demnach sollten Privatkunden ihre Pakete innerhalb Deutschlands spätestens bis zum 20. Dezember in einer Filiale oder Packstation abgeben. Für andere EU-Länder, europäische Nicht-EU-Länder und Länder außerhalb Europas muss es ein bis drei Wochen früher sein. Bei Briefen und Postkarten innerhalb Deutschlands ist der 22. Dezember der späteste Termin. Ins Ausland müssen auch sie deutlich früher verschickt werden.
Hermes garantiert eine Zustellung bis Heiligabend, wenn Pakete bis zum 21. Dezember um 12 Uhr im Paketshop abgegeben werden. Das gleiche Datum gilt für Paketabholungen an der Haustür. Sendungen ins Ausland müssen auch hier bis zu anderthalb Wochen früher losgeschickt werden.
Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme wird übernommen
Um die Verbraucher von den weiterhin hohen Energiekosten zu entlasten, übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Diese Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden orientiert sich an dem im September prognostizierten Jahresverbrauch und gilt für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Gas- und Fernwärmelieferanten müssen entweder die Lastschrift für Dezember aussetzen oder den Abschlag überweisen. Etwas komplizierter ist es bei Mietern, bei denen die Abrechnung meist über den Vermieter läuft: Sie erhalten die Entlastung mit der nächsten Heizkostenabrechnung, also wohl erst im Lauf des Jahres 2023.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und Energiepauschale für Rentner
Darüber hinaus bekommen Empfänger von Wohngeld und BAföG einen weiteren Heizkostenzuschuss. Laut Bundesregierung sind das insgesamt rund zwei Millionen Menschen. Wie viel sie bekommen, ist bei den Wohngeldempfängern gestaffelt nach der Zahl der Personen, die in dem Haushalt leben. Bei einer Person sind es 415 Euro, bei zwei 540 Euro, für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu. Azubis, Schüler und Studenten, die BAföG erhalten, bekommen 345 Euro. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden, auch ist kein Nachweis über Heizkosten und Miete erforderlich. Überwiesen wird der Zuschuss direkt aufs Konto und zwar voraussichtlich noch im Dezember.
Rentner erhalten zudem eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto, die bis Mitte Dezember über die Rentenzahlstellen ausgezahlt wird. Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig. Gleichzeitig wird die Midi-Job-Grenze von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben. Das heißt, dass die Stufen, in denen Sozialbeiträge bei Midi-Jobs steigen, "gestreckt" werden - und zwar von null Prozent bei 520,01 Euro Verdienst pro Monat auf 100 Prozent bei jetzt 2.000 (statt 1.600) Euro.
Schluss mit Handy-Abzocke über 0137-Nummer?
Eine weitere Neuerung betrifft den Schutz vor Abzocke bei Handyanrufen von einer 0137-Nummer. Eigentlich werden Nummern wie diese von den Netzbetreibern etwa an TV-Sender vermietet, damit diese sie für Televotings oder Gewinnspiele verwenden können. Häufig werden sie aber auch zweckentfremdet. Dann wird auf einem Handy kurz angeklingelt und wenn die Angerufenen dann aus Neugier zurückrufen, müssen sie 14 Cent pro Minute oder 1 Euro pro Anruf zahlen – auch wenn in der Leitung nur ein Knacken oder Rauschen zu hören ist.
Ab dem 1. Dezember müssen die Telefonanbieter hier jedoch einschreiten: Sie müssen Anrufe hochpreisiger Sonderrufnummern wie der (0)900 oder (0)137 abbrechen. "Solche Anrufe werden also künftig gar nicht mehr zugestellt", schreibt die Verbraucherzentrale.
Fachkunde bei Haarentfernung
In der Kosmetik wird mitunter mit optischer Strahlung, Ultraschall sowie elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern gearbeitet. Um die Risiken hier zu reduzieren, dürfen schon seit zwei Jahren bestimmte Behandlungen wie bei Pigmentveränderungen auf der Haut und bei Gefäßveränderungen nur noch von Ärzten gemacht werden. Andere Anwendungen wie eine dauerhafte Haarentfernung mit Lasern oder eine elektrische Nerven- oder Muskelstimulation fallen nicht unter diesen Arztvorbehalt. Trotzdem ist dafür Fachkunde nötig, die ab dem 31. Dezember 2022 nachgewiesen werden muss - und zwar durch die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung.
Winterfahrplan der Deutschen Bahn
Ab dem 11. Dezember gilt der Winterfahrplan der Deutschen Bahn. Nach Unternehmensangaben wird es dann unter anderem mehr Fahrten ins europäische Ausland und mehr ICEs geben. Auch eine neue Schnellstrecke geht in Betrieb (zwischen Wendlingen und Ulm), was die Fahrzeiten zwischen Köln - Stuttgart - München und zwischen Stuttgart - Ulm - München um 15 Minuten reduzieren soll. Vor Weihnachten werden zudem Wagen mit bis zu 13.000 zusätzlichen Sitzplätzen täglich bereitgestellt, auf stark frequentierten Strecken soll es 80 Sonderzüge mit bis zu 40.000 zusätzlichen Plätzen geben.
Die Preise steigen moderat: Bei den Flexpreisen sind es plus 6,9 Prozent, bei den Preisen für Pendler plus 4,9 Prozent, bei den Bahn Cards im Schnitt ebenfalls 4,9 Prozent. Die Sparpreise bleiben gleich, wie die Bahn schreibt.
Bundesweiter Warntag am 8. Dezember
Am 8. Dezember findet wieder ein bundesweiter Warntag statt, bei dem ab 11 Uhr eine Probewarnmeldung auf verschiedenen Kanälen ausgesendet wird, unter anderem über Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Stadtanzeigetafeln und Warn-Apps wie NINA, BIWAPP und KATWARN. In den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen werden zum Teil auch Lautsprecheransagen und Sirenen zu hören sein.
Der Warntag dient dazu, die Bevölkerung für solche Warnungen zu sensibilisieren. Für die Behörden sind sie ein Test, ob die Systeme gut funktionieren. Erstmals soll die Warnung auch über Cell Broadcast verbreitet werden und darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe schreibt.
Frist für freiwillige Steuererklärung läuft ab
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, es aber trotzdem tun möchte, sollte folgende Frist beachten: Am 31. Dezember (bzw. 2. Januar 2023, weil der 31. ein Samstag ist) läuft die Frist für die Steuererklärung 2018 ab. Anders als all diejenigen, die eine Erklärung abgeben müssen, haben die, die es freiwillig tun, vier Jahre Zeit dafür.
Verwendete Quellen:
- Bundesregierung: Dezember-Abschlag für Gas und Wärme: Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen
- Bundesregierung: Für Haushalte mit kleinem Einkommen: Heizkostenzuschuss II kommt
- Bundesregierung: Drittes Entlastungspaket: Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Bundesweiter Warntag 2022
- Verbraucherzentrale: Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Dezemberabschlag: FAQ zur Energiekrise
- Verbraucherzentrale: Teurer Telefon-Trick: Handy-Abzocke mit 0137-Nummer
- Bundesamt für Strahlenschutz: Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
- Deutsche Post DHL: Weihnachtsgeschäft 2022
- Hermes.de: Weihnachten
- Deutsche Bahn: Fahrplanwechsel: Der Winterfahrplan 2022/2023
- Finanztip.de: Wer eine Steuererklärung einreichen muss
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