- Ab 1. Februar 2022 gelten die Impfzertifikate unter anderem für doppelt Geimpfte nur noch neun Monate.
- Für den 21. Februar wird die Lieferung des Protein-Impfstoffs Nuvavoxid in Deutschland erwartet.
- Neuerungen gibt es auch bei der Steuer und bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz.
Die Änderungen im Februar betreffen überwiegend, aber nicht nur Corona-Themen. Bei den pandemiebedingten Neuerungen geht es vor allem darum, wer in der Omikron-Welle wie lange von Beschränkungen ausgenommen wird.
Gültigkeit bestimmter Impfzertifikate verkürzt
Ab dem 1. Februar 2022 wird die Gültigkeit vieler Impfzertifikate auf neun Monate verkürzt, genauer gesagt auf 270 Tage. Die Verkürzung gilt für alle, die doppelt geimpft sind (zweimal Biontech, zweimal Moderna oder einmal Johnsons und Johnson plus einmal Biontech/Moderna). Sie gilt auch und für alle, die einmal geimpft und genesen sind.
Man könnte fast sagen, sie gilt für alle, die nicht geboostert sind - wenn es da nicht in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Definitionen von "geboostert" gäbe. Die "Frankfurter Rundschau" hat hier eine Übersicht erstellt.
Auf der sicheren Seite (also auf der Seite all jener, deren Impfzertifikat vorerst unbegrenzt gültig ist) sind Menschen, die drei Impfungen bekommen haben. Hat jemand zwei Impfungen und eine Infektion bekommen, wird es, wie gesagt, schon kompliziert.
Hintergrund der Begrenzung der Zertifikate ist, dass die Wirkung der Impfung vor allem bei der Omikron-Variante nicht so lange anhält. Zudem sind doppelt Geimpfte, wenn sie sich infizieren, somit auch eher wieder ansteckend als Geboosterte.
Genesenen-Status auf drei Monate verkürzt
Mit der gleichen Begründung wurde bereits am 15. Januar der Genesenen-Status auf nur noch 90 Tage, also rund drei Monate verkürzt. Genauer gesagt: Die Gültigkeitsdauer für den Genesenen-Nachweis wurde auf diesen Zeitraum begrenzt. Die praktische Auswirkung ist, dass Menschen, deren Infektion schon länger als drei Monate her ist, von 2G-Veranstaltungen oder Ähnlichem ausgeschlossen sind. Allerdings, schreibt die Bundesregierung, brauche man als Genesener nach den drei Monaten nur eine Impfdosis, um als vollständig geimpft zu gelten.
Nuvavoxid (Hersteller: Novavax) kommt im Februar 2022
Die Impfquote in Deutschland liegt derzeit bei rund 74 Prozent, geboostert sind rund 54 Prozent. Nennenswertes Steigerungspotenzial gibt es nur noch bei den fünf- bis 18-Jährigen - bei den 18- bis 59-Jährigen und den über 60-Jährigen scheint das Plateau mit 82 beziehungsweise 88 Prozent erreicht - was viele Experten für zu wenig halten, wenn es darum geht, möglichst viele Menschen vor einem schweren Verlauf zu schützen.
Möglicherweise lassen sich jedoch einige Menschen durch einen neuen Impfstoff doch noch zu einer Impfung bewegen: Nuvavoxid von Novavax. Das Protein-Vakzin ist kein mRNA-Impfstoff wie der von Biontech oder Moderna, sondern "quasi ein Totimpfstoff", wie es Bundesgesundheitsminister
Die erste Nuvavoxid-Lieferung ist für den 21. Februar geplant, dann sollen 1,75 Millionen Dosen zur Verfügung stehen. Für einen vollständigen Impfschutz sind zwei Dosen im Abstand von drei Wochen nötig. Nuvavoxid ist ab 18 Jahren zugelassen und hat eine Wirksamkeit von rund 90 Prozent.
Ausbildungsprämie und Steuererklärung
Wer seine Steuererklärung mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein macht, hat stets eine längere Frist, als alle, die sie alleine machen. Die Frist in "beratenden Fällen" endet eigentlich immer im Februar des übernächsten Jahres. Wegen der Belastungen durch die Pandemie haben Steuerzahler dieses Jahr aber noch bis 31. Mai Zeit, die Steuererklärung 2020 abzugeben. Ab dem nächsten Jahr ist es dann voraussichtlich wieder der 28. Februar. Für alle, die ihre Erklärung ohne Hilfe machen, ist der Stichtag für die Erklärung 2021 wie gewohnt der 31. Juli (beziehungsweise der Montag, 1. August). In den vergangenen beiden Jahren war es der 31. Oktober.
Und eine letzte Meldung im Zusammenhang mit der Pandemie: Noch haben Betriebe die Möglichkeit, eine Ausbildungsprämie für Azubi-Verträge zu beantragen. Die Option besteht für Firmen, die trotz finanzieller Probleme durch die Pandemie genauso viele oder sogar mehr Auszubildende einstellen wie in den Jahren davor. Es werden 4.000 oder 6.000 Euro pro Ausbildungsvertrag gezahlt - für alle Azubis, die spätestens bis zum 15. Februar 2022 anfangen. Ein Kriterium ist aber, wie erwähnt, dass das Unternehmen "erheblich von der Corona-Krise betroffen sein" müsse, schreibt die Arbeitsagentur.
Soziale Netzwerke müssen strafbare Inhalte melden
Am 1. Februar tritt ein weiterer Teil des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in Kraft, mit dem gegen Hasskriminalität im Netz vorgegangen werden soll. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube sind dann verpflichtet, strafbare Inhalte nicht nur zu streichen, sondern (mit Nutzerdaten) auch an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Einige Soziale Netzwerke haben dagegen Klage eingereicht, so ist beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage von Google und eine Klage von Facebook anhängig.
Die extra eingerichtete Stelle beim BKA, die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), wird ihre Arbeit trotzdem zum 1. Februar aufnehmen, wie ein Sprecher dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) kürzlich sagte. Man rechne mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen pro Jahr, wovon voraussichtlich rund zwei Drittel Strafverfahren nach sich ziehen.
(Wieder)Wahl des Bundespräsidenten
Am Sonntag, den 13. Februar 2022 wählt die Bundesversammlung den Bundespräsidenten. Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier hat sehr gute Chancen auf eine Wiederwahl. Die Ampel-Koalition und auch CDU/CSU haben ihm ihre Unterstützung zugesagt. Allerdings stellen die Bundestagsmitglieder nur die Hälfte der insgesamt 1.472 Wahlberechtigten, unter denen auch ehemalige Abgeordnete und andere prominente Persönlichkeiten wie der Virologe Christian Drosten und der Astronaut Alexander Gerst sind.
Gegenkandidaten von Steinmeier sind der Mediziner Gerhard Trabert (für die Linke) und der Ökonom Max Otte (für die AfD). Die Wahl wird 13. Februar ab 12:00 Uhr auf www.bundestag.de übertragen.
Verwendete Quellen:
- Website des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Nuvavoxid
- Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 25. Juni 2021 zur Steuererklärung
- Website der Arbeitsagentur: Ausbilungsprämie und Ausbildungsprämie plus
- Website des Verwaltungsgerichts Köln
- Website des Bundestages: Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten am 13. Februar
- Finanztip.de: Steuererklärung 2021
- Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 1. April 2021: Gesetzespaket gegen Hass und Hetze ist in Kraft getreten
- Frankfurt Rundschau: Geimpft und genesen: Hier gelten Sie jetzt als geboostert
Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Artikels waren teils irreführende Informationen über Neuregelungen der Bauförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) enthalten. Die aktuellen Informationen zum Förderstopp lesen Sie hier und direkt auf der Website der KfW.
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