- Wer vom Coronavirus genesen ist, muss sich seit 15. Januar auf eine Änderung einstellen.
- Das Robert-Koch-Institut hat die Vorgaben für den Genesenenstatus angepasst.
- Welche konkreten Folgen das für Betroffene hat.
Das Robert-Koch-Institut hat die Vorgaben für den Genesenenstatus geändert. Wer sich mit Coronavirus infiziert hat und genesen ist, galt bislang sechs Monate als immun - und erfüllte damit die 2G-Regeln.
Mit Wirkung vom 15. Januar ist das nicht mehr möglich. Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen entspricht nur noch den Vorgaben, wenn das Datum der Abnahme des positiven PCR-Testes maximal 90 Tage zurückliegt. Zuvor lag die Grenze bei 180 Tagen - also etwa einem halben Jahr.
Genesene müssen sich künftig nach drei Monaten impfen lassen für 2G-Beschränkungen
Genesene, deren Infektion länger als drei Monate her ist, müssen demnach eine Impfung nachweisen, wenn beispielsweise Restaurants oder Kulturveranstaltungen den 2G-Status abfragen. Als Genesener gilt man laut RKI, wenn der positive PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt.
Damit erhöht das RKI auch den Druck, dass Genesene sich impfen lassen. Aktuell sind 72,7 Prozent der Deutschen vollständig geimpft, rund drei Viertel der Bevölkerung haben mindestens eine Dosis erhalten.
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