• Für die Energiewende steigt der CO2-Preis (und damit auch der Benzin- und Heizölpreis), außerdem werden dünne Plastiktüten verboten.
  • In den Zügen der Deutschen Bahn werden keine Tickets mehr verkauft.
  • Das e-Rezept kommt so halb, Briefporto wird wieder teurer, Mindestlöhne steigen.
  • Was ändert sich alles im Januar? Ein Überblick.

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Zum 1. Januar treten einige neue Gesetze und neue Regelungen in Kraft. Einige betreffen speziell Autofahrer, andere speziell Zugfahrer, Arbeitsuchende oder Beschäftigte bestimmter Branchen. Die meisten Änderungen betreffen aber alle.

Laden von E-Autos soll komfortabler werden

Die Zahl der in Deutschland zugelassenen E-Autos hat 2021 stark zugenommen - und es sollen noch mehr werden. Damit sie alle geladen werden können, muss die Infrastruktur besser und die Säulen sollen benutzerfreundlicher werden. Dazu dient eine Novelle der Ladesäulenverordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Unter anderem sollen Säulen Schnittstellen bekommen, über die Nutzer sehen können, wo eine Säule ist, ob sie belegt ist und ob sie funktioniert. Außerdem sollen Autofahrer in Zukunft auch per Kredit- und Debitkarte (EC-Karte) zahlen können. Bislang läuft das vor allem über Apps und RFID-Karten. Verbindlich wird das alles aber erst ab 1. Juli 2023.

Frist für Führerschein-Umtauschpflicht wegen Corona verlängert

Am 19. Januar läuft eigentlich die erste Frist für den Führerschein-Umtausch ab: Bis dahin sollten alle, deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde und die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihren Lappen in das neue, EU-weit einheitliche und fälschungssichere Scheckkartenformat umgetauscht haben. Wegen Corona gibt es für diese Gruppe aber eine Fristverlängerung bis 19. Juli.

Wer wann dran ist, hängt vom Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsjahr ab. Insgesamt zieht sich der ganze Prozess bis 2033. Wer die Frist nicht einhält, dem droht ein Bußgeld.

Kein Ticketverkauf mehr in den Zügen

Die Deutsche Bahn will in ihren Zügen ebenfalls weniger Papier haben. Ab 1. Januar 2022 werden in den Zügen keine Tickets mehr verkauft. Zumindest in den Fernverkehrszügen war das bislang noch möglich, in Regionalzügen schon länger nicht mehr.

CO2-Preis steigt, Benzin und Heizöl wird teurer

2021 wurde für die Energiewende der CO2-Preis eingeführt, 2022 wird er plangemäß erhöht. Für jede Tonne CO2, die sie in Verkehr bringen, müssen Unternehmen jetzt 30 statt 25 Euro zahlen – Kosten, die sie auf die Verbraucher umlegen. So wird Benzin durch den CO2-Preis 1,4 Cent pro Liter teurer, Diesel 1,6 Cent, Heizöl 1,5 Cent und Erdgas 1 Cent pro 10 Kilowattstunden.

Der Preis wird in den nächsten Jahren weiter steigen, mit dem Ziel, dass die umweltschädlichen fossilen Brennstoffe umweltfreundlicheren Energieträgern wie Wasser und Windkraft weichen.

EEG-Umlage sinkt

Dafür sinkt die EEG-Umlage, also der Zusatzbetrag für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Dass diese Senkung von den Firmen an die Kunden weitergegeben wird, ist nicht sicher. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rechnet sogar eher mit Preiserhöhungen und rät, zu Jahresbeginn die Preise der Stromanbieter zu vergleichen. Kunden hätten im Fall einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Plastiktüten mit 15 bis 50 Mikrometern "Wandstärke" werden verboten

Für eine sauberere Umwelt werden ab 1. Januar 2022 zudem Plastiktüten abgeschafft. Allerdings nur eine bestimmte Sorte Plastiktüten, wie der Naturschutzbund Nabu kritisiert. Verboten werden Einwegtragetaschen aus Kunststoff mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern.

Dünnere, wie die Hygienebeutel für Obst und Gemüse, fallen nicht darunter; auch nicht die dickeren "Discounter-Henkeltüten". Restbestände dürfen noch einige Monate lang aufgebraucht werden.

Kükentöten wird verboten

Eine wichtige Neuerung im Tierschutz: Ab dem 1. Januar 2022 ist das Töten von Küken verboten. Es betraf jedes Jahr viele Millionen männliche Küken, die kurz nach dem Schlüpfen "aussortiert" wurden, weil es für sie keine Verwendung gab.

e-Rezept kommt so halb

Eigentlich sollte das E-Rezept am 1. Januar bundesweit kommen, kurz vor dem Start wurde nun aber die Testphase noch einmal verlängert. Offenbar gibt es zu viele technische Probleme und Unwägbarkeiten, als dass alle Ärzte direkt zum Jahresbeginn nur noch elektronische Rezepte für die Medikamente ihrer Patienten ausstellen könnten.

Ähnliches gilt für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU; "gelber Schein"): Wenn Arztpraxen die entsprechende Technik haben, sollen sie eAUs ausgeben. Wenn nicht, haben sie noch etwas Zeit, sich einzurichten.

Briefe versenden wird teurer

Diese Änderung gilt tatsächlich ab sofort: Das Porto für Briefe wird teurer. Eine Postkarte zu versenden kostet ab 1. Januar zehn Cent mehr (70 Cent), bei den anderen Briefen (Standard: 85 Cent, Kompakt: 1 Euro, Groß: 1,60, Maxi: 2,75) sind es je fünf Cent mehr. Die DHL erhöht ihre Preise für den Paketversand auch, aber nur für Geschäftskunden.

Grundfreibetrag steigt

Zum Jahreswechsel ändern sich meist die Freibeträge, für die keine Steuern bezahlt werden müssen und die Beitragsbemessungsgrenzen für Versicherungen – so auch 2022. Der Grundfreibetrag, der also einkommensteuerfrei ist, steigt von 9.696 auf 9.984 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bleibt

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung beträgt ab 1. Januar 2022 in den ostdeutschen Bundesländern 6.750 Euro im Monat (plus 50 Euro), in den westdeutschen Ländern 7.100 Euro (minus 50 Euro). Bis zu diesen Beträgen ist das Einkommen eines Arbeitnehmers beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich bei 58.050 im Jahr.

Zuschuss für betriebliche Altersvorsorge auch für Altverträge

Eine weitere Neuerung gibt es 2022 bei der betrieblichen Altersvorsorge: Bereits seit 2019 erhalten Arbeitnehmer, die einen neuen Vertrag (bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds) abschließen, unter bestimmten Voraussetzungen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent. Neu ab 2022 ist, dass dieser Zuschuss auch für bestehende Verträge gezahlt werden muss.

Renteneintrittsalter steigt

Das reguläre Renteneintrittsalter steigt 2022 auf 65 Jahre und elf Monate für alle, die 1957 geboren wurden. Für alle nachfolgenden Jahrgänge erhöht sich das Renteneintrittsalter jedes Jahr weiter, bis 2031 die 67 Jahre erreicht sind.

Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung muss wieder gezahlt werden

Eine weitere Änderung betrifft den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung ab Erreichen des Rentenalters. Vom 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber diesen Anteil, der ein paar Jahre ausgesetzt war, wieder zahlen.

Arbeitsuchende können sich online arbeitslos melden

Ebenfalls ab 1. Januar können sich grundsätzlich alle Arbeitsuchenden oder Arbeitslosen online arbeitslos melden. Man kann das zwar weiterhin auch vor Ort machen, muss es aber nicht mehr. Benötigt wird dafür laut Bundesagentur für Arbeit ein Ausweisdokument, mit dem man sich online ausweisen kann (eID o.Ä.), ein Smartphone mit der AusweisApp2 oder ein Lesegerät für Ausweise.

Mindestlöhne steigen

Es war eines der großen Versprechen des Wahlkampfs der SPD: zwölf Euro Mindestlohn. Zum 1. Januar wird der Mindestlohn aber erstmal von 9,60 auf 9,82 Euro steigen, zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Die zwölf Euro werden laut Koalitionsvertrag kommen, es ist aber noch unklar, wann.

Auch für einzelne Branchen steigt der Mindestlohn zum Jahresbeginn weiter: Im Elektro-Handwerk von 12,40 auf 12,90 Euro, bei den Gebäudereinigern von 11,11 auf 11,55 Euro, bei Glas- und Fassadenreinigern von 14,45 auf 14,81 Euro.

Mindestvergütung für Azubis und Kinderzuschlag

Für Azubis steigt die Mindestvergütung ebenfalls: Für alle Ausbildungsverträge, die ab 1. Januar beginnen, beträgt sie für das erste Ausbildungsjahr 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Jahr steigt der Lohn um 18, 35 und 40 Prozent. Steigen wird zum Jahresstart auch der Kinderzuschlag für Familien mit einem geringen Einkommen, und zwar um vier Euro auf maximal 209 Euro monatlich.

Corona-Hilfen wurden verlängert

Damit die vielen von der Pandemie wirtschaftlich Betroffenen besser durchkommen, wurden die staatlichen Hilfen auch über den Jahreswechsel hinaus verlängert. So wird die Überbrückungshilfe bis Ende März weitergeführt, genauso die Neustarthilfe für Soloselbständige.

Auch der Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld und der erleichterte Zugang dazu gelten weiter. Ebenfalls noch bis Ende März können Arbeitnehmer maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber bekommen.

Verwendete Quelle:

  • Website der Bundesregierung: Das ändert sich im Januar 2022, zu Ladesäulen-Novelle
  • Website des Bundesfinanzministeriums: Was ändert sich 2022?
  • Website des Bundesumweltministeriums: zum CO2-Preis
  • Website der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu EEG-Umlage
  • Nabu zu Plastiktüten
  • Website des ADAC zum Führerscheintausch
  • Website der Deutschen Bahn zu Tickets
  • Website der Deutschen Rentenversicherung zu Änderungen in der Rentenversicherung
  • Website der Stiftung Warentest zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Website der Techniker-Krankenkasse zur Arbeitslosenversicherung
  • Website der Bundesagentur für Arbeit zur Online-Arbeitslosmeldung
  • Website der Pharmazeutischen Zeitung zum E-Rezept
  • Kassenärztliche Vereinigung Berlin
  • Website der Deutschen Post zum Porto, Mitteilung DHL
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