Der Mai ist nicht mehr der letztmögliche Abgabemonat für die Steuererklärung, neue Geldscheine kommen in Umlauf und die Gebühren für Telefonate und SMS ins EU-Ausland können nicht mehr willkürlich festgelegt werden - das alles ändert sich im Mai.

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Änderungen im Mai: Bundesregierung will weitere Diesel-Fahrverbote verhindern

In dem Bestreben, weitere Diesel-Fahrverbote in deutschen Innenstädten zu verhindern, hat die Bundesregierung schon im vergangenen Jahr das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Mai und besagen, dass in Städten und Gemeinden, in denen der EU-weit gültige Grenzwert für Stickoxid überschritten wird, nicht mehr unbedingt ein Fahrverbot folgen muss.

Der Grenzwert liegt bei einem Jahresmittel von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Wird er nur "geringfügig überschritten", soll die Stadt oder die Gemeinde versuchen, mit anderen Maßnahmen als einem Fahrverbot unter den Grenzwert zu kommen - zum Beispiel durch die Umrüstung ihrer Busse und Müllautos.

"Geringfügig überschritten" ist der Grenzwert, wenn das Jahresmittel höchstens bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt. Das sei in den meisten Städten und Gemeinden der Fall, deren Luft verschmutzter ist als erlaubt, schreibt "Zeit online".

Das geänderte Gesetz konkretisiert auch, welche Ausnahmen es von etwaigen Fahrverboten gibt: Es gibt sie für Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen und Polizeiautos, Nutzfahrzeuge wie Handwerker- und Lieferfahrzeuge und für Euro-6-Diesel.

Ausgenommen sind aber auch ältere Dieselautos (Euro 4 und 5), wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Das können diese Autos erreichen, wenn zum Beispiel ein besserer Katalysator eingebaut wird.

Für ihre Änderungen am Immissionsschutzgesetz hat die Bundesregierung nicht nur Applaus bekommen: Umweltschützer kritisieren, dass so der EU-Grenzwert umgangen werde.

Telefonieren von Deutschland ins EU-Ausland wird billiger

Roaming-Gebühren gibt es schon seit fast zwei Jahren nicht mehr. Sie sorgten dafür, dass es ganz schön teuer werden konnte, wenn man mit dem Handy aus dem Urlaub telefonierte oder SMS schrieb.

Im Juni 2017 wurden sie abgeschafft - das hatte aber keine Auswirkungen auf die mitunter hohen Gebühren für Telefonate oder SMS von Deutschland ins EU-Ausland. Hier konnten die Kommunikationsanbieter bislang die Preise weiterhin selbst bestimmen. Bei einem Anruf sollen laut der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mitunter bis zu 1,49 Euro pro Minute fällig geworden sein.

Zum 15. Mai ändert sich das nun: Die Preise werden gedeckelt. Pro Minute dürfen nur noch maximal 19 Cent berechnet werden (plus Mehrwertsteuer) und 6 Cent pro SMS (ebenfalls plus Mehrwertsteuer). Die Änderung betrifft nur Mobil- und Festnetzkunden, bei denen Auslandsgespräche und SMS extra berechnet werden. Wer eine Flat hat, die solche Auslandskommunikation mit einschließt, merkt von der Deckelung nichts.

Neue 100- und 200-Euro-Scheine kommen in Umlauf

Ende Mai, genauer gesagt am 28. Mai, geben die Banken die neuen 100- und 200-Euro-Scheine aus. Sie sind Teil einer neuen Serie an Scheinen, die fälschungssicherer, aber auch haltbarer sein sollen als die alten.

Die anderen neuen Scheine (5 Euro, 10 Euro, 20 Euro und 50 Euro) sind bereits seit Längerem in Umlauf. 500-Euro-Scheine werden in der neuen Serie nicht mehr produziert. Die Herstellung einer Banknote kostet laut Bundesbank im Schnitt 8 Cent.

Die neuen Scheine haben ein paar neue Sicherheitsmerkmale. Eine neue Lackierung erhöhe zudem die Lebensdauer, schreibt die Bundesbank. Während die 5-, 10-, 20- und 50-Euro-Scheine der neuen Serie genauso groß sind wie die alten, sind die 100- und 200-Euro-Scheine etwas weniger hoch. Sie sollen dadurch besser in den Geldbeutel passen.

Mit den alten Scheinen kann bis auf Weiteres ganz normal bezahlt werden. Die Bundesbank schreibt, es werde lange vorher mitgeteilt, sollten sie einmal ihre Gültigkeit verlieren. Sie können jederzeit umgetauscht werden. Ausgegeben werden die neuen Scheine vor allem an den Schaltern der Banken, zum Teil aber auch an Geldautomaten.

Verunreinigte Lebensmittel müssen umgehend gemeldet werden

Wenn es in der Vergangenheit gravierende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht gegeben hat, ist mitunter einige Zeit vergangen, bis die Öffentlichkeit davon erfahren hat. Mit Änderungen am Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) soll das besser werden.

Die neuen Regelungen, die schon seit dem 25. April gelten, dienen unter anderem dazu, die Information der Bürger über solche Missstände zu vereinheitlichen.

Denn Lebens- und Futtermittelrecht ist Ländersache, und die Länder hatten bislang unterschiedliche Regelungen, was den Zeitpunkt der Veröffentlichung anging und wie lange der Fall in den öffentlichen Datenbanken zugänglich sein musste.

Jetzt ist die gesetzliche Lage so: Jeder Fall muss unverzüglich gemeldet werden, er steht so lange in der Datenbank, bis der Missstand behoben ist (dann muss er ebenso unverzüglich herausgenommen werden). Er kann allerdings längstens sechs Monate darin stehen.

Alle Fälle werden unter lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Derzeit finden sich dort 137 Einträge (Stand: 30. April 2019, 10:45 Uhr), bei den meisten Fällen geht es um kleine Plastik- oder Metallteile in Lebensmitteln, um eine falsche Kennzeichnung - zum Beispiel ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum - oder um Verdacht auf (oder tatsächlich gefundene) Listerien oder Salmonellen.

Neue Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Für viele Steuerzahler war der Mai bisher ein Stressmonat: Es galt, bis zum 31. Mai die Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben. Diese Frist ist ab diesem Jahr länger, neuer spätester Abgabetermin ist der 31. Juli.

Für all jene, für die der Steuerberater die Steuererklärung macht, verlängert sich die Frist gar auf den letzten Februartag im übernächsten Jahr. Für die Steuererklärung 2018 haben Steuerberater also bis zum 29. Februar 2020 Zeit. Das sind ebenfalls zwei Monate mehr als zuvor.

Weiterhin gilt: Die Finanzämter wollen weniger Papier haben, deswegen müssen Belege für eine etwaige Überprüfung zwar aufgehoben, aber nicht mitgeschickt werden. Eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung ist ebenfalls gern gesehen, laut Website der Bundesregierung ist aber bislang nicht geplant, das verpflichtend zu machen.

Wer seine Steuererklärung übrigens dennoch zu spät einreicht, muss Strafe zahlen. Die Höhe hängt von der festgesetzten Steuer ab, beträgt aber mindestens 25 Euro pro Monat. Die früher oft sehr beliebten Fristverlängerungen gibt es nicht mehr.

Verwendete Quellen:

  • Webseite der Bundesregierung: "Mehr Zeit für die Steuererklärung"
  • Webseite der Bundesregierung: "Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst"
  • Webseite der Bundesbank: "Häufig gestellte Fragen zur zweiten Euro-Banknotenserie"
  • Webseite der Verbraucherzentrale: "Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft"
  • Zeit online: "Kabinett beschließt Regelungen zu Dieselfahrverboten"
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