Aus der GEZ ist der Beitragsservice geworden und jeder Haushalt muss seit Januar 2013 zahlen. Doch was droht Bürgern, die die Zahlung verweigern? Wie weit geht die Behörde beim Eintreiben der Beiträge? Und kann der Einzelne gegen die Gebühren vorgehen?
Haben Sie in den vergangenen Wochen Post vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (AZDB) bekommen? Dann geht es Ihnen wie vielen Bundesbürgern. Die Nachfolgeorganisation der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat die Daten der Einwohnermeldeämter für die vergangenen beiden Jahre abgeglichen – und dabei jede einzelne Wohnung erfasst. Der Beitragsservice verschickt Briefe an alle volljährigen Bürger, die noch nicht angemeldet sind. Wer nicht begründet widerspricht, wird von den Gebühreneintreibern zwangsangemeldet. Wenn Sie von der AZDB noch keine Post erhalten haben und weder Sie noch einer Ihrer Mitbewohner Beiträge zahlt, haben Sie bisher Glück gehabt. Aber dabei wird es wohl nicht bleiben.
Sie wollen die Gebühr nicht zahlen, weil Sie kein Empfangsgerät haben oder weil Sie nie das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen? Das ist der Kölner Behörde egal. Seit 1. Januar 2013 muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren zahlen, unabhängig davon, ob dort tatsächlich ein Fernseher, Computer oder Radio steht. Das gilt auch für jede privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnung, ebenso wie für Wohnwagen und Wohnmobile, auch wenn sie die Eigentümer nicht oder nur gelegentlich nutzen. Ab Januar 2015 liegt der Beitrag bei 17,50 Euro pro Monat und Wohnung. Damit sinkt die Zwangsgebühr um 48 Cent.
Jeder Haushalt muss zahlen
Bislang gab es eine Übergangsfrist, doch nun kennt die Behörde kein Pardon mehr: Jeder, wirklich jeder Haushalt soll die Zwangsabgabe entrichten. Die nervigen GEZ-Kontrolleure an der Haustür gehören nun zwar der Vergangenheit an. Wer es aber geschafft hatte, sich vor ihnen zu verstecken, hatte zumindest eine Chance, von der GEZ-Gebühr verschont zu bleiben. Jetzt ist es nahezu unmöglich, sich der Zahlung zu entziehen.
Die Briefe des AZDB sollten Sie unbedingt genau prüfen und bei Bedarf darauf reagieren, raten Verbraucherschützer. Es bringt nichts, die Post zu ignorieren, Sie handeln sich dadurch nur mehr Ärger ein. Wahrscheinlich fragt die Behörde zunächst Daten ab und fordert Sie auf, einen Fragebogen auszufüllen. Sie hat zwar Namen und Adressen von den Meldeämtern erhalten, kann aber nicht feststellen, wer zusammen in einer Wohnung wohnt. Gerade bei unverheirateten Paaren oder Wohngemeinschaften dürften mehrfache Zahlungsaufforderungen eintrudeln.
So entgehen Sie der Zwangsanmeldung
Grundsätzlich wird die monatliche Gebühr nur einmal fällig, egal wie viele Menschen im Haushalt leben. Ebenso egal ist, wie viele Fernseher, Radios oder Computer Sie besitzen. Wenn ein Bewohner des Haushalts bereits zahlt, teilen Sie das dem Beitragsservice auf dem Fragebogen mit. Damit entgehen Sie einer möglichen Zwangsanmeldung. Wenn noch niemand Rundfunkgebühren entrichtet, geben Sie genau an, wer noch in der Wohnung lebt. Idealerweise legen Sie aktuelle Meldebescheinigungen bei. Die Antwort an die Kölner Behörde sollten Sie sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein schicken, denn die Beweislast liegt beim Beitragszahler, nicht bei der Organisation.
Was ist, wenn bereits mehrere Bewohner Beiträge zahlen? In diesem Fall können Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Allerdings geht das nur bis Jahresende 2014, wenn die Übergangsfrist ausläuft.
Erst Mahnung, dann Pfändung oder Gerichtsvollzieher
Wer auf das erste Schreiben nicht reagiert, bekommt mindestens ein Erinnerungsschreiben. Darauf folgt ein Beitragsbescheid. In diesem fordert der Beitragsservice zur Zahlung auf. Achtung: Die Gebühren kann die Verwaltungsgemeinschaft auch rückwirkend erheben. Die Organisation fordert Sie dann auf, möglicherweise versäumte Beiträge nachzuzahlen. Als Stichtag gilt der 1. Januar 2013. Die Behörde kann also bis zu 430 Euro einfordern. Dabei sieht die AZDB eine Ausnahme vor: Beitragszahler sind nach dem 1. Januar 2013 umgezogen. Wenn Sie immer brav GEZ-Gebühren gezahlt haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Auch wer vor 2013 schwarzgesehen hat, muss nichts befürchten: Dieser Zeitraum ist für die Behörde abgeschlossen und damit Vergangenheit.
Bleiben Sie nach Erhalt des Beitragsbescheids immer noch untätig und widersprechen innerhalb von vier Wochen nicht, wird der Bescheid im rechtlichen Sinne bestandskräftig. Anschließend passiert bei anhaltender Passivität das Gleiche wie bei jeder unbezahlten Rechnung: Die Rundfunkanstalten können Ihre Forderung eintreiben, genau wie andere Gläubiger. Sie sind sogar dazu verpflichtet, offenen Beiträge einzufordern. Konkret heißt das: Sie bekommen Mahnungen. Ignorieren Sie auch diese, kommt der Vollstreckungsbescheid. Es können Lohnpfändungen folgen, ebenso kann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Darüber hinaus droht ein Bußgeld, falls Sie mehr als sechs Monate nicht gezahlt haben, denn das ist eine Ordnungswidrigkeit.
Was passiert mit dem Widerspruch?
Ein Widerspruch zeigt häufig nur wenig Wirkung. Sie bekommen lediglich einen kurzfristigen Aufschub, denn meistens lehnt die Behörde den Einwand ab. Jetzt kommen zu den offenen Forderungen noch Säumniszuschläge hinzu. Sie können entweder doch noch zahlen oder klagen. Aber auch das hat kaum Erfolgsaussichten: Die Verwaltungsgerichtshöfe in Bayern und Rheinland-Pfalz haben bereits festgestellt, dass sie die Neuordnung der Rundfunkgebühren für verfassungsgemäß halten.
Eine Chance mit einem Widerspruch oder auch einer Klage haben Sie nur, wenn Sie einen falschen Bescheid erhalten haben. Etwa, wenn Sie Beiträge für einen Zeitraum zahlen sollen, in dem Sie noch gar nicht in der Wohnung gewohnt haben. Auch das kam schon vor: Die Behörde verschickt Briefe an Verstorbene. Auch deshalb ist es wichtig, die Briefe und Bescheide des AZDB genau zu prüfen.
Kann man den Beitrag umgehen?
Um die Gebühr kommen Sie nur herum, wenn Sie sich befreien lassen. Das können zum Beispiel Bafög-Empfänger sowie Bezieher von Sozialhilfe oder Hartz IV. Außerdem gibt es Härtefälle, sie gelten etwa für Behinderte oder Menschen mit einem Einkommen knapp über Hartz IV.
Egal, ob Sie Widerspruch einlegen oder einen Mitbewohner als Beitragszahler angeben: Gehen Sie nicht davon aus, dass sich der Fall erledigt hat, wenn Sie nichts hören. Mit einer schnellen Antwort der Kölner Behörde dürfen Sie nicht rechnen. Die Bearbeitungszeiten sind lang, es kann Monate dauern, bis Sie erneut Post bekommen.
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