Lange waren der Rapper und der Clanchef enge Geschäftspartner. Nach dem großen Bruch aber klingt das ganz anders. Bushido spricht im Prozess gegen seinen Ex-Manager über freiwillige und unfreiwillige Verträge in seiner Karriere.

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Der Rapper Bushido ist erneut in den Zeugenstand getreten und hat Zahlen, Abmachungen und Verträge offengelegt. Arafat A.-Ch. habe etwa neun Millionen Euro im Laufe der Jahre offiziell mit ihm verdient, erklärte Bushido am Mittwoch vor dem Landgericht der Hauptstadt. Er bezog sich dabei auf einen 2007 abgeschlossenen Managervertrag. Doch bereits ab 2004 habe er dem Clanchef 30 Prozent von seinen Einkünften zahlen müssen. Zu einer entsprechenden mündlichen und für ihn unfreiwilligen Vereinbarung sei es gekommen, nachdem ihn Arafat A.-Ch. geholfen habe, aus einem Plattenvertrag zu kommen.

Schwere Vorwürfe gegen Ex-Manager

Der 41-jährige Musiker ist in dem Prozess gegen den Clanchef und drei seiner Brüder das mutmaßliche Opfer. Die Anklage lautet auf versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue. Bereits seit drei Verhandlungstagen läuft die Zeugenbefragung von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi. Er wird stets umringt von Personenschützern in den Gerichtssaal gebracht.

Der Clanchef habe sich von 2004 bis 2006 kaum um die Musikgeschäfte gekümmert, so der Rapper. Er selbst sei in der Beziehung zu Arafat A.-Ch. damals – abhängig von seinen Einnahmen als Musiker - "in unregelmäßigen Abständen meinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen". Einmal sei er telefonisch zu Arafat A.-Ch. zitiert worden. "Mit den Fingerknöcheln haute er mir auf die Brust, ob man mir mal die Fresse polieren müsse, ich hätte ihn warten lassen", schilderte der Rapper.

Arafat A.-Ch. gab den Ton an

Mit der Zeit seien ihre geschäftlichen Beziehungen allerdings immer enger geworden. Arafat A.-Ch. habe den Kauf von Immobilien und andere Geschäfte angeregt, schilderte Bushido weiter. "Arafat A.-Ch. hatte eine sehr dominante Stellung eingenommen. Wenn er was gesagt hat, wurde es so gemacht", erklärte der Zeuge. In einem Fall sei eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gegründet worden für ein Immobiliengeschäft im brandenburgischen Rüdersdorf. In diesem Zusammenhang habe er dem Clanchef Ende 2010 sogar eine Generalvollmacht erteilt. Diese sei jedoch auf diesen Kauf beschränkt gewesen, weil er zu dem Zeitpunkt im Urlaub auf den Malediven gewesen sei. Er habe dem Clanchef vertraut.

Der 41-jährige Rapper und der 44-jährige Arafat A.-Ch., Chef einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie, galten über Jahre hinweg als Partner im Musikgeschäft. Laut Anklage kam es zu Straftaten, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen aufgelöst habe. Arafat A.-Ch. habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.

Bushido mit Wasserflasche angegriffen

Der Rapper sei im Dezember 2017 und Januar 2018 bedroht, beschimpft eingesperrt und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert worden, so die Anklage. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Die Männer haben zu Beginn des Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen. Nur der 39-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft. Es wird unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen verhandelt. Die Befragung von Bushido soll am 7. September fortgesetzt werden. (mss/dpa)

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