Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels hat einen Schleichwerbungsprozess vor dem Landgericht München siegreich überstanden. Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Verbands Sozialer Wettbewerb am Montag ab.
Informierte Internetnutzer wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung.
Cathy Hummels: Kein privater Account aufgrund vieler Follower
Hummels hat auf Instagram mittlerweile 485 000 Follower. Allein aus dieser hohen Zahl geht nach Einschätzung der Kammer hervor, dass die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels (FC Bayern München) auf ihrer Seite keine rein privaten Interessen verfolgt. Eine solche Zahl von Freunden "schafft kein Mensch", sagte Rhein.
Das Urteil bedeutet keine Klärung der Rechtslage, ob sogenannte Influencer überhaupt noch Dinge anpreisen dürfen, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, außerdem hat der in Berlin ansässige Verein mehrere Influencerinnen abgemahnt.
Eine parallele Klage gegen die Fitness-Bloggerin Pamela Reif vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Verband gewonnen. Eine obergerichtliche Entscheidung gibt es noch nicht.
Hummels erhält kein Geld für die Beiträge
Im Münchner Fall warf der Verband
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.